Rückzahlung von Stromrabatten nicht vom Tisch
Düsseldorf/Brüssel (dpa) - In gut zwei Wochen soll die deutsche Wirtschaft wissen, ob die EU in Zukunft noch Nachlässe bei der Ökostromumlage zulässt und wie hoch sie sein dürfen. Doch was ist mit bereits gewährten Rabatten?
Hier bleibt weiter hohe Unsicherheit.
„Die Untersuchung über die Ausnahmen in der Vergangenheit geht ihren Gang“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia der „Wirtschaftswoche“. „Wir werden eine Entscheidung treffen, wenn unsere Auswertung abgeschlossen ist.“ Ein Datum könne er „beim besten Willen“ nicht nennen.
Der „Focus“ berichtet, derzeitige Pläne der EU-Kommission sähen Forderungen an Firmen vor, die künftig nicht mehr für einen Rabatt auf die Ökostrom-Umlage in Frage kommen. Danach sollen sie für zwei Jahre im Nachhinein zahlen. Wirtschaftsvertreter hatten wiederholt gewarnt, das stelle in letzter Konsequenz die Existenz von Unternehmen in Frage und gefährde damit tausende Arbeitsplätze.
Hintergrund sind weitgehende Befreiungen für energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage, die sich auf Milliardenbeträge summieren. Die EU-Kommission hatte deswegen gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren wegen möglicher Wettbewerbsverzerrungen eingeleitet. Sollten die Ermäßigungen als unvereinbar mit dem Wettbewerbsrecht eingestuft werden, müssten sie ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Almunia bestätigte, dass die EU-Kommission am 9. April ihre Leitlinien vorlegen wird, die Grundlage für die künftige Gestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind. Hier soll es nach früheren Äußerungen des EU-Wettbewerbskommissars weiter Ausnahmen für bestimmte Unternehmen bei der Ökostromumlage geben. „Wir versuchen herausfinden, welche Sektoren dies bekommen und welche Begünstigungen wir vorsehen können“, hatte Almunia kürzlich betont. In einem Entwurf stehen 65 Industriezweige, die weiter Rabatte erhalten könnten. Sie sollen aber wohl nicht mehr so hoch ausfallen.
Dies hatte die Erwartung geweckt, dass die Kommission bis dahin auch eine Entscheidung zu bisher gewährten Nachlässen fällt. Dass Unternehmen verunsichert sind, weil sie möglicherweise hohe Summen zurückzahlen müssen, kommentierte Almunia laut „Wirtschaftswoche“ mit der Aussage: „In jedem Beihilfeverfahren gilt das Prinzip, dass Beihilfen oder Teile davon, die nach dem EU-Recht ungerechtfertigt sind, zurückgezahlt werden müssen.“
Die Rabatte für die energieintensive Industrie summieren sich in Deutschland auf mehr als fünf Milliarden Euro. Knapp 2100 deutsche Unternehmen erhalten 2014 diese Vergünstigungen bei den Kosten für den Ökostrom-Ausbau. Firmen mit sehr hohem Verbrauch zahlen nur 0,05 Cent Ökostrom-Umlage pro Kilowattstunde, die Bürger aber 6,24 Cent.
Die Wirtschaft argumentiert, ohne diese Regelung würden die hohen Strompreise zahlreiche Firmen im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Bestimmte Branchen mit hohem Verbrauch könnten gar nicht mehr in Deutschland produzieren. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte mit Blick auf Gespräche in Brüssel betont: „Der Maßstab der Verhandlungen muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sein. Industrie zu verlieren geht schnell, sie zu zurückzugewinnen ist ein mühsamer Prozess.“
Verbraucherschützer sehen den möglichen Kompromiss mit Brüssel zur EEG-Umlage kritisch und befürchten weiter steigende Belastungen für die Verbraucher. „Die Industrie wird nicht stärker an den Kosten der Energiewende beteiligt, es könnte sogar das Gegenteil eintreten. Das ist ein handfester Skandal“, sagte Energie-Experte Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband dem „Spiegel“.