Samsung-Chef darf Vermögen behalten

Seoul (dpa) - In einem Erbschaftsstreit mit seinem Bruder hat der Samsung-Chef und Südkoreas reichster Mann, Lee Kun Hee, auch in einem Berufungsprozess die Oberhand behalten.

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Das Seouler Landgericht wies die Klage seines Bruders ab, der einen Anteil von 940 Milliarden Won (644,2 Millionen Euro) aus Lees ererbtem Vermögen gefordert hatte. Der 72-jährige Vorsitzende des Elektronikherstellers braucht demnach seine Anteile an Unternehmen der Samsung-Gruppe nicht mit seinem Bruder zu teilen.

Das Gericht habe zwar anerkannt, dass einige der vom Vater und Firmengründer Lee Byung Chull hinterlassenen Unternehmensanteile dem älteren Bruder zugestanden hätten, berichtete die nationale Nachrichtenagentur Yonhap.

Doch die Erbschaftsansprüche seien verjährt. Der Kläger wirft dem heutigen Samsung-Chef vor, sich die Anteile hinter dem Rücken der Geschwister angeeignet zu haben.

Zuerst hatten sich auch Lees ältere Schwester und weitere Familienmitglieder der Klage angeschlossen. Nach der Niederlage in erster Instanz vor einem Jahr hatten sie aber auf eine Berufung verzichtet. Damals war es noch um Forderungen von knapp 4,1 Billionen Won gegangen.