Schadenersatz für Griechenland-Anleger?

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt heute die Weichen für den Umgang mit Schadenersatzklagen deutscher Anleger aus der Griechenland-Krise. Athen hatte Anfang 2012 seine Schuldenlast durch einen Schuldenschnitt verringert.

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Für die privaten Gläubiger bedeutete das den Tausch ihrer Anleihen gegen Papiere, die nur noch etwa die Hälfte wert waren. Etliche deutsche Betroffene haben auf Entschädigung geklagt.

Der BGH hat aber zunächst einmal zu klären, ob deutsche Gerichte für Forderungen gegen den griechischen Staat überhaupt zuständig sind. Die Vorinstanzen haben das mal so, mal so gesehen. Sollten die Karlsruher Richter die Klagen für zulässig erklären, wollen sie im Laufe des Jahres in einem Grundsatzurteil entscheiden, ob sich daraus auch Ansprüche ergeben. Eine Entscheidung in dem Pilotverfahren zur Zuständigkeit ist noch heute möglich (Az. VI ZR 516/14).