Schärferes Kartellrecht geplant

Berlin (dpa) - Das Bundeswirtschaftsministerium will härter gegen Kartellsünder vorgehen. So sollten Verbraucherverbände künftig gegen Kartelle weitreichende Klagemöglichkeiten eingeräumt bekommen, berichtet das „Handelsblatt“ (Montag) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Geplant sei, bei Kartellen alle finanziellen Vorteile abzuschöpfen, die einzelne Verbraucher wegen der Geringfügigkeit des Schadens nicht einklagen könnten.

Die neuen Klagemöglichkeiten auf Unterlassung und Vorteilsabschöpfung sind Teil der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte der dpa am Sonntag, dass in Kürze Eckpunkte einer Kartellrechtsnovelle vorgelegt werden sollen. Einzelheiten wollte eine Sprecherin des Ministeriums nicht kommentieren.

Auslöser für die neuen Rechte der Verbraucherverbände sind laut „Handelsblatt“ Fälle, die Juristen als Masse- und Streuschäden bezeichnen und die hohe Millionenschäden verursachen. So hatte das Kartellamt 2009 die Preisabsprache vom mehreren Kaffeeherstellern aufgedeckt, bei dem sich der individuelle Schaden des einzelnen Verbrauchers im Centbereich bewegte und eine Klage nicht lohnte. Ganz im Gegensatz zur Summe des wirtschaftlichen Vorteils des Kartells.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundeskartellamt seinen neuen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Danach mussten deutsche Unternehmen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht in den vergangenen zwei Jahren Strafen von insgesamt mehr als 560 Millionen Euro zahlen. In den Verfahren ging es neben Kaffee auch um Brillengläser, Dachziegel oder Mörtelsilos.