Schneller zur Baugenehmigung in NRW
Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) schiebt ein Pilotprojekt an. Das Verfahren soll durch Digitalisierung beschleunigt werden.
Düsseldorf. Nur 15 Prozent von 191 Unteren Bauaufsichtsbehörden bieten die Möglichkeit, einen Bauantrag auf elektronischem Weg einzureichen. Und gar nur 4,2 Prozent der Kommunen bearbeiten das Baugenehmigungsverfahren dann auch elektronisch. Das soll anders werden: Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) und sechs kommunale Vertreter haben am Dienstag eine Vereinbarung für das „Modellprojekt digitales Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen“ unterzeichnet.
Bis Ende 2021 wollen das Ministerium, die Städte Köln, Dortmund, Xanten und Ennepetal sowie die Kreise Gütersloh und Warendorf Vorschläge für Standards der Digitalisierung erarbeiten und erproben. Die Beteiligten stehen für die Breite der kommunalen Familie und einen unterschiedlichen Digitalisierungsstand: vom Kreis Gütersloh, in dem die elektronische Beantragung und Bearbeitung schon lange üblich ist, bis zur Stadt Xanten, die ganz am Anfang des Prozesses steht. Ziel ist, sowohl schnellere Bearbeitungszeiten zu gewährleisten als auch besseren Bürgerservice zu bieten.
„Von drei Monaten bis zu anderthalb Jahren“, umreißt Markus Greitemann, neuer Beigeordneter der Stadt Köln, die heutige Bearbeitungsdauer von Bauanträgen. Die neue Landesbauordnung, die vor der Sommerpause im Juli vom Landtag verabschiedet werden soll, formuliert das Ziel, bei einfachen Verfahren mit sechs Wochen auszukommen. Die Digitalisierung soll dabei helfen, unter anderem dadurch, dass die notwendige Beteiligung von Fachdienststellen ohne zeitraubendes Versenden der Akten auf dem Postweg möglich wird. Ab 1. Januar 2019 ist auch geplant, die Verfahrensdauer bis zur Baugenehmigung verbindlich zu erfassen.
212 Untere Bauaufsichtsbehörden gibt es in NRW, rund 90 Prozent haben sich an einer vorgeschalteten Sachstandsabfrage des Ministeriums beteiligt. Der geringe Grad der Digitalisierung, der sich in den Ergebnissen offenbarte, hat Ministerin Scharrenbach nach eigenen Angaben „nicht geschockt“ — im Gegenteil: Er erleichtere das Ziel, gemeinsame Standards zu entwickeln, weil die Kommunen noch nicht jede für sich an Lösungen gearbeitet hätten. Die Projektteilnehmer wollen auch nach Wegen suchen, eine zentrale Registrierung von Architekten zu ermöglichen, auf die dann alle Behörden zurückgreifen können. Das ist insbesondere für Bauträger interessant, die landesweit aktiv sind.
Auch die Kommunen, die nicht in das Projekt eingebunden sind, werden auf dem Laufenden gehalten: durch Infoveranstaltungen, die Zwischenergebnisse des Prozesses offenlegen. Entscheidend sei nicht die Verständigung auf eine einheitliche Software für alle Kommunen, so Stefan Funke, Direktor des Kreises Warendorf. „Aber der Zugang muss einheitlich sein.“
Man wolle nichts überstülpen, sondern die erarbeiteten Lösungen sollten überzeugen, sagt Thomas Wilk, Abteilungsleiter Bau im Ministerium. Womöglich beenden sie auch den alten Streit, wer denn nun an den langen Bearbeitungszeiten schuld ist: Die Architekten machen in der Regel die Behörden verantwortlich; diese verweisen wiederum auf unvollständig eingereichte Anträge. Der digitale Weg könnte dem einen Riegel vorschieben — indem er die Übermittlung des Antrags überhaupt nicht zulässt, wenn bestimmte Unterlagen fehlen.