Schokoladenstreit: Quadratische „Milka“-Tafeln zulässig
Köln (dpa). Quadratische „Milka“-Tafeln können nach einem Gerichtsurteil nicht mit den Tafeln von „Ritter Sport“ verwechselt werden und sind deshalb zulässig. Mit diesem am Dienstag veröffentlichten Urteil hob das Oberlandesgericht Köln eine Entscheidung des Landgerichts auf (Az.: 6 U 159/11).
Das Landgericht hatte in erster Instanz eine Verwechslungsgefahr mit „Ritter Sport“ („Quadratisch, praktisch, gut“) gesehen und den Vertrieb bis auf weiteres untersagt. In der zweiten Runde des Schokoladenstreits vertrat das Oberlandesgericht jedoch eine andere Auffassung.
Demnach wird der Gesamteindruck der Tafeln weniger durch die Form als vielmehr durch die für „Milka“ typische lila Farbgestaltung und den bekannten Schriftzug mit der lila Kuh bestimmt. Dadurch erkenne man die „Milka“-Quadrate als Produkte dieser Firma.