Schwarzfahren soll bald 60 Euro kosten
Berlin (dpa) - Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen sollen im kommenden Jahr auch zur Abschreckung kräftiger zur Kasse gebeten werden - mit 60 statt 40 Euro. Der Bundesrat beschloss einen Vorschlag an die Bundesregierung, das „erhöhte Beförderungsentgelt“ nach zwölf Jahren anzuheben.
Schon zum 1. Januar 2015 - wie von den Ländern gewünscht - kommt dies aber nicht. Der Bund muss zwei Verordnungen ändern, so dass die Erhöhung laut Verkehrsministerium frühestens im Frühjahr 2015 in Kraft treten kann. Durch Fahrgäste ohne Ticket entgehen Nahverkehrsanbietern bis zu 250 Millionen Euro im Jahr.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sprach von einem „guten Signal für alle ehrlichen Fahrgäste und einer Warnung an die Schwarzfahrer“. Die Anhebung sei überfällig, denn die lange geltenden 40 Euro schreckten auch angesichts mittlerweile gestiegener Preise niemanden mehr ab, sagte Präsident Jürgen Fenske.
Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte sich dagegen kürzlich gegen eine pauschale Anhebung gewandt. Notorische Schwarzfahrer sollten strenger bestraft werden. Es dürfe aber keine „Kriminalisierung zahlungswilliger Fahrgäste“ geben, die immer wieder wegen mangelhafter Kundeninformation oder defekter Automaten ohne gültiges Ticket angetroffen werden.
In Bussen und Bahnen sind nach VDV-Angaben etwa 3,5 Prozent der Passagiere ohne Ticket unterwegs, das entspricht bis zu 350 Millionen Schwarzfahrern im Jahr. Neben entgangenen Einnahmen schlagen Kosten von 100 Millionen Euro für Kontrollen zu Buche. Fällig wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“, wenn ein Fahrgast sich keinen gültigen Fahrschein beschafft hat oder einen solchen nicht vorzeigen kann. Zur Kasse gebeten werden kann auch, wer den Fahrausweis nicht entwertet.
Die Verkehrsbranche fordert seit längerem eine weitere Anhebung, für die sich auch die Verkehrsminister der Länder stark gemacht hatten. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich offen dafür gezeigt. Er will nun das weitere Verfahren einleiten, zu dem eine Abstimmung mit Verbänden und eine erneute Zustimmung des Bundesrats gehören.
Eingeplant werden soll auch ein Monat Vorlauf zur konkreten Umsetzung - etwa mit neuen Aushängen und Aufklebern. Fällig werden kann der Betrag von 60 Euro daher laut Ministerium „frühestens ab dem Frühjahr 2015“. Ein genauer Termin wurde vorerst nicht genannt.
Zuletzt wurde die Geldbuße für Schwarzfahrer 2003 von 30 auf 40 Euro erhöht. Dabei handelt es sich um einen Rahmenbetrag. Verkehrsanbieter können kulant nach Situation reagieren. Vor allem bei Ortsunkundigen, Kindern und älteren Menschen kann auch ein Auge zugedrückt werden.