Schweizer stimmen über Spitzenlohn ab

Das Topgehalt soll maximal zwölfmal höher sein als der niedrigste Mitarbeiterlohn.

Basel. Revolutionäres zeichnet sich in der Schweiz ab. Die Eidgenossen sollen per Referendum über eine Verfassungsänderung entscheiden, die Spitzengehälter in Unternehmen auf das maximal Zwölffache des niedrigsten Mitarbeiterlohns begrenzen würden.

Als die Schweizer Jungsozialisten 2009 die Initiative für ein entsprechendes Volksbegehren ergriffen, wurden sie noch als politische Irrlichter belächelt. Auch als sie 2011 weit mehr als die 100 000 für das Zustandekommen einer Volksabstimmung erforderlichen Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern einreichten, wimmelten Unternehmerverbände ab: Für solchen „Unsinn“ werde es niemals eine Mehrheit geben.

Dann kam der 3. März 2013, und die Schweiz machte weltweit Schlagzeilen: Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Eidgenossen einer „Initiative gegen die Abzockerei“ zu, mit der die Kontrolle der Kleinaktionäre über Vergütungen von Spitzenmanagern börsennotierter Unternehmen erheblich gestärkt wird.

Prompt riefen Deutschlands rot-grüne Wahlkämpfer die „Abzocker-Initiative“ zum Vorbild aus. Auf das Trittbrett der „1:12-Initiative“ könnten sie ebenfalls springen. Denn die Abstimmung darüber im Nachbarland wird voraussichtlich genau in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfes im September fallen.

Unterstützt wird der „1:12“-Vorschlag der Jungsozialisten nicht allein von der Sozialdemokratischen Partei (SP) und der Grünen Partei der Schweiz (GPS), sondern auch von weiten Teilen der Gewerkschaften.

Daran konnte selbst die Drohung von Nestlé-Präsident Peter Brabeck mit dem Wegzug des weltgrößten Nahrungsmittelkonzerns nichts ändern. „Das wäre der Anfang vom Ende“, sagte er der Zeitung „Sonntag“. „Dann müssen wir uns ganz klar die Frage stellen, ob die Schweiz noch weiterhin der richtige Standort ist für uns.“

Im Meinungskampf zu „1:12“ kommen teils kuriose Aspekte zutage. So machten die Wirtschaftsprofessoren Bruno Frey und Margit Osterloh auf Folgen für den Profisport aufmerksam: Der Tennis-Star Roger Federer etwa müsste zum Beispiel seinem Masseur bei Anwendung der 1:12-Formel ein Jahressalär von umgerechnet vier Millionen Euro zahlen.