Internationaler Tag des Testaments Wie man mit dem Erbe ein letztes Mal Gutes tun kann

Düsseldorf/Tönisvorst · Mit einem Testament verteilt man seinen Nachlass unter den Angehörigen - oder denkt an Begünstigte, die verwandtschaftlich gar nichts mit einem zu tun haben. Wie sich mit dem letzten Willen über das eigene Leben hinaus wirken lässt.

Nicht nur Angehörige, auch gemeinnützige Organisationen können im letzten Willen bedacht werden.

Foto: dpa-tmn/Silvia Marks

Mit einem Testament verteilt man seinen Nachlass unter den Angehörigen. Und variiert auf diese Weise die Regelungen, die nach der gesetzlichen Erbfolge gelten würden. Diese gesetzliche Erbfolge, die insbesondere den Ehepartner und die Kinder besonders berücksichtigt, geht zwar grundsätzlich in Ordnung, lässt aber durchaus auch mal jemanden zum Erben werden, dem der Erblasser dies gerade nicht gönnt. Mit einem Testament lässt sich eben dies ändern. Dabei kann der Erblasser auch an Begünstigte denken, die verwandtschaftlich gar nichts mit ihm zu tun haben. An eben diese Möglichkeit erinnern am Freitag zum „Internationalen Tag des Testaments“ gemeinnützige Organisationen, die sich zum Großteil über Spenden finanzieren. Und gern auch von kleinen und großen Nachlässen profitieren würden.

Unter dem Label „Prinzip Apfelbaum“ haben sich zahlreiche Organisationen wie etwa der Naturschutzbund, Amnesty International, Johanniter oder die Deutsche Herzstiftung zusammengetan, um entsprechende Erbschaften einzuwerben. So, wie man einen Apfelbaum pflanzt, der dann irgendwann Früchte trägt, sollen die Menschen motiviert werden, Gutes zu tun und die eigenen Werte auch über den eigenen Tod hinaus wirken zu lassen.

Susanne Schuran ist Referentin für den Bereich Erbschaftsmarketing bei der auch beteiligten action medeor. Das ist ein Medikamentenhilfswerk, das von Tönisvorst aus mehr als 10.000 Krankenhäuser und Gesundheitsstationen in 140 Ländern mit lebenswichtigen Medikamenten versorgt. Und es gerade in Not- und Katastrophenfällen möglich macht, dass dringend benötigte Medikamente schnell zum Einsatz kommen. Schuran berichtet, dass die auch als „Notapotheke der Welt“ bezeichnete Organisation 2018 insgesamt 876.359 Euro aus Erbschaften und Vermächtnissen (Vermächtnisse sind Geldansprüche gegen die Erben) erhalten hat. „Das setzt sich aus ganz kleinen, aber auch schon mal aus fünfstelligen Beträgen zusammmen, die die Menschen uns vermachen.“

Oftmals, so erzählt Schuran, seien es Menschen, die schon zu Lebzeiten gespendet hätten. Es komme aber auch immer wieder vor, dass Personen, „von denen wir noch nie gehört haben, uns mit einem Nachlass bedenken“. In manch einem Fall lasse jemand sogar sein ganzes Erbe der Organisation zukommen. „Wenn die Menschen mit uns in Kontakt treten, sagen wir ihnen aber, dass sie ihren Plan mit den Angehörigen besprechen sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden“, betont Schuran.

Erbschaftsteuern fallen in einem solchen Fall nicht an

Die gemeinnützige Organisation selbst berät nicht, wie der Einzelne sein Testament formwirksam aufsetzt. Das überlässt man Rechtsanwälten und Notaren. Es sei auch durchaus geboten, sich dort Rat einzuholen, „denn Formulierungen, die man selbst für eindeutig hält, sind es oft gerade nicht“, warnt Schuran. Auch gelten strenge Formvorschriften für ein wirksames Testament, unter anderem Handschriftlichkeit, Unterschrift, Datum. action medeor hat allerdings einen Testaments-Ratgeber aufgelegt, in dem die Grundlagen, leicht verständlich beschrieben sind. (Internet-Hinweis unten).

Wenn Susanne Schuran mit Menschen spricht, die action medeor etwas vermachen wollen, dann spürt sie oft, „dass die Menschen erleichtert sind, ihre Dinge zu regeln im Sinne von: Was soll nach meinem Tod bleiben. Und dass sie wollen, dass Menschen geholfen wird, denen es nicht so gut geht. Auch wenn das alles etwas mit dem Tod zu tun, hat, sind das oft doch auch sehr schöne Gespräche“, sagt sie.

Auch bei sehr großen Erbschaften kann der Erblasser übrigens darauf zählen, dass das Erbe vollständig bei der gemeinnützigen Organisation, sei es nun action medeor oder einer anderen, ankommt. Der Fiskus bleibt bei solchen Nachlässen außen vor. Beim Vererben an natürliche Personen kann das ja schon mal anders sein. So haben zum Beispiel die nicht mit dem Erblasser verwandten Erben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Für das darüber Hinausgehende wird Erbschaftsteuer fällig.