Tausende Kundenbeschwerden wegen Lebensversicherungen
Berlin (dpa) - Nach dem vorzeitigen Ausstieg aus Lebensversicherungen kämpfen derzeit zahlreiche Kunden um Nachzahlungen. Beim Ombudsmann Günter Hirsch sind seit Dezember rund 1500 zusätzliche Beschwerden dazu eingegangen, wie dieser am Donnerstag in Berlin sagte.
Der Bundesgerichtshof hatte 2012 Vertragsklauseln zur Kündigung und zum Stornoabzug gekippt. Der Ombudsmann setzt sich dafür ein, dass der Kunde mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückerhält. Zuvor war es oft deutlich weniger, teils gingen die Kunden auch leer aus.
„Es gab eine große Rechtsunsicherheit“, sagte Hirsch. „Die Versicherer brauchten einige Zeit, um die Urteilsgründe auszuwerten und umzusetzen.“ Erst jetzt sinke die Beschwerdezahl wieder. Dennoch rechnet die Schlichtungsstelle damit, dass sie wegen dieses Themas nach zwei Jahren des Rückgangs 2013 insgesamt wieder mehr Beschwerden bekommt.
2012 war die Zahl der Beschwerden um 2,7 Prozent auf rund 17 300 gesunken. Bei jeder dritten Anfrage ging es um Lebens- oder Rentenversicherungen - der Anteil war vor Jahren aber deutlich höher. „Es ist erfreulich, dass die Zahl seit 2006 gesunken ist“, sagte Hasso Suliak, der Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Er verwies darauf, dass die Beschwerden in Folge der BGH-Entscheidung einvernehmlich geklärt werden konnten.
Zugenommen haben 2012 die Beschwerden über die Kfz-Haftpflicht; ihr Anteil beträgt aber nur 7,5 Prozent. Die Kunden monierten, dass ihr Versicherer nach einem Unfall zu Unrecht den Schaden am Auto des anderen regulierte und dann die Schadenfreiheitsklasse zurückstufte.
Der Ombudsmann sucht bei Konflikten eine gütliche Einigung, kann aber auch bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro eine verbindliche Entscheidung fällen, die die Versicherung hinnehmen muss. Das betrifft neunzig Prozent der Fälle. Jede dritte Beschwerde beim Ombudsmann führt nach Hirschs Angaben zum Erfolg.
Sein Jahresbericht führt Fälle aus vielen Lebensbereichen auf: vom Ersatz einer beim Radfahren von der Nase gewehten Brille über explodierte Böller in Kinderhänden bis zu dem Fall einer Versicherung, die für die Operation einer schwer verletzten Katze nur den Zeitwert des Tieres erstatten wollte.