Düsseldorf Türkei-Putsch: Reisekosten müssen erstattet werden

Ein Ehepaar hatte am Flughafen wieder umgedreht. Es bekommt Geld für die Reise zurück.

Düsseldorf: Türkei-Putsch: Reisekosten müssen erstattet werden
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Düsseldorf. Am 16. Juli stand Andreas S. mit seiner Ehefrau schon am Flughafen. Um Mitternacht sollte die Maschine in Richtung Antalya abheben. Doch dann trafen die ersten Nachrichten vom Putschversuch in der Türkei ein. Zu dem Zeitpunkt wusste niemand, was in den nächsten Stunden passieren würde. Das Ehepaar entschied sich spontan, nicht in den Flieger zu steigen — und forderte die Reisekosten zurück. Doch der Veranstalter ITT wollte nicht zahlen, es kam zum Zivilprozess. Am Donnerstag wurde vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verhandelt.

Für 956 Euro hatte Andreas S. bei ITT eine Pauschalreise nach Antalya gebucht. Noch in der gleichen Nacht hatte er das Geld vom Reiseveranstalter zurückgefordert. Doch der wollte die Kosten nicht übernehmen, weil die Reise, wenn auch mit zweistündiger Verspätung, trotzdem stattgefunden habe. Und die anderen Kunden hatten in Antalya auch einen sehr schönen Urlaub verbracht.

Der Argumentation wollte Richterin Caroline Weißner nicht folgen. Urlauber könnten von der Reise zurücktreten, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Dazu gehören ein Krieg oder innere Unruhen. Dabei spiele es keine Rolle, dass Andreas S. schon am Flughafen gewesen sei.

Zu dem Zeitpunkt sei völlig unklar gewesen, wie sich die Lage entwickeln würde. Caroline Weißner: „Es wäre durchaus denkbar gewesen, dass sich die Unruhen nicht auf Istanbul und Ankara beschränken. Sie hätten sich auch auf Antalya ausbreiten können.“ Außerdem sei die Wahrscheinlichkeit groß gewesen, dass die Putschisten auch Flughäfen besetzen und es dort zu Auseinandersetzungen kommt. In dem Fall sei es rechtens, wenn der Vertrag kurzfristig gekündigt wird. Und so sei die Abreise des Ehepaars vom Flughafen zu werten.

Allerdings machte die Richterin einen Vergleichsvorschlag, damit das Urteil rechtskräftig wird und nicht durch weitere Instanzen geht. ITT soll zwei Drittel der Reisekosten erstatten. Am 19. Januar fällt die endgültige Entscheidung.