Überweisungspanne ohne Strafe

Justiz: Ermittlungen gegen KfW-Manager wegen 320-Millionen-Zahlung an Lehman eingestellt.

Frankfurt. Die Verantwortlichen für die millionenschwere Pannenüberweisung der KfW an die bereits insolvente US-Bank Lehman Brothers im September 2008 werden nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat die Untreue-Ermittlungen gegen den damaligen fünfköpfigen Bankvorstand und einen Bereichsleiter eingestellt. Den Managern sei weder ein bedingter Vorsatz vorzuwerfen, noch hätten sie den Vermögensschaden mit ihrem unzureichenden Risikomanagement billigend in Kauf genommen, erklärte die Anklagebehörde. Die Pleite von Lehman Brothers sei für die KfW-Banker völlig überraschend gekommen.

Die KfW hatte am Morgen des 15. September 2008 in einem Devisengeschäft knapp 320 Millionen Euro an die US-Investmentbank überwiesen, obwohl diese bereits in die Insolvenz gerutscht war. Das Geld ging in der Insolvenzmasse auf. Von dort erhielt die KfW später 200 Millionen Euro zurück.

In der Rekonstruktion der Abläufe entdeckten die Ermittler bei der KfW einen Schlendrian über das Wochenende. So hatte es an jenem Freitag eine Besprechung nachgeordneter KfW-Beschäftigter gegeben, bei der es um die abgewertete Bonität von Lehman ging. Eine Pleite wurde nicht in Betracht gezogen, eine Übersicht über die fälligen Devisengeschäfte nicht erarbeitet. Und auch der Vorstand wurde laut Staatsanwaltschaft nicht informiert.

Am Montagmorgen war die Lehman-Insolvenz zumindest einzelnen KfW-Mitarbeitern um 7.53 Uhr bekannt. 50 Minuten nach der Nachricht ging die Zahlungsorder zur Bundesbank, von wo das Geld in die USA gebucht wurde. KfW-Chef Schröder war da erst zwei Wochen im Amt. In dieser Zeit habe er das Risikomanagement nicht überprüfen können, so die Staatsanwaltschaft.