Der Mobilitätsmarkt ist in Bewegung Unter neuem Namen - DriveNow und Car2go verbünden sich
Berlin · Die Carsharing-Anbieter Car2Go und DriveNow fassen ihre Dienste zusammen, das Bundesverkehrsministerium will Hürden für neue Anbieter weiter abbauen. Wer steht aktuell auf dem umkämpften Markt?
Mit einer Änderung des Personenbeförderungsrechts will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Markt für neue Mobilitätsdienste liberalisieren. Die Zukunft von Sammelfahrdiensten und Vermittlungsapps könnte von noch mehr Anbietern geprägt sein. Bereits jetzt ist eine Vielzahl von Akteuren in dem Geschäft mit der neuen Mobilität vertreten. Angesichts der Konkurrenz starten Daimler und BMW mit einem Zusammenschluss ihrer Carsharing-Angebote DriveNow und Car2Go in eine gemeinsame Zukunft. Eine Bestandsaufnahme.
RIDESHARING: Die Begriffe Ridesharing oder Pooling-Angebote bezeichnen Fahrdienste, bei denen sich Nutzer Fahrten mit anderen Menschen teilen. Die Dienste sind in mehreren deutschen Städten auf den Straßen unterwegs. Ein Blick auf die aktuellen Projekte zeigt: Häufig schließen sich öffentliche Verkehrsunternehmen dazu mit großen Konzernen zusammen. Viele der Dienste laufen derzeit noch mit einer Ausnahmegenehmigung, die das Personenbeförderungsgesetz „zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel“ für einen begrenzten Zeitraum vorsieht.
In Berlin betrifft das laut der Senatsverkehrsverwaltung die Dienste Berlkönig der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit Beteiligung von Daimler und das Clevershuttle der Deutschen Bahn. Auch in Hamburg sind die Dienste wie der Sammeltaxiservice Moia von Volkswagen und der Hamburger Hochbahn AG unterwegs. Die Bahn-Tochter Ioki betreibt einen Fahrdienst in Kooperation mit den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein GmbH. Ioki gelte im Gegensatz zu anderen Diensten aber als Teil des Linienverkehrs, sagte ein Sprecher. Den Status strebt auch der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund für seinen Ridesharing-Dienst IsarTiger an, der sich aktuell noch in einer Probephase mit kleiner Nutzergruppe befinde, hieß es.
Sollten die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier des Bundesverkehrsministeriums umgesetzt werden, könnten die Dienste künftig auf die Ausnahmegenehmigungen verzichten. Zumindest die Ridepooling-Dienste öffentlicher Verkehrsunternehmen sollen dann leichter als Sonderformen des Linienverkehrs anerkannt werden können.
CAR-, BIKE und ROLLER-SHARING: Nicht unter das Personenbeförderungsgesetz fallen Dienste, die Angebote ohne Fahrer wie Leihautos, Roller und Fahrräder als teilbares Gut zur Verfügung stellen. Laut dem Bundesverband Carsharing waren Anfang 2019 rund 2,46 Millionen Accounts bei deutschen Diensten registriert. Die Branchengrößen unter den Fahrzeuganbietern ohne feste Stationen („Free-Floating-Angebote“) sind Daimler und BMW mit Car2Go und DriveNow. Die führen ihre Unternehmen jetzt zusammen und werden damit laut Bundesverband zum „mit Abstand größten Anbieter auf dem Markt“. Für die beiden bestehenden Carsharing-Flottennamen Car2go und DriveNow soll es eine Übergangszeit geben - bis zum neuen Namen Share Now, wie es weiter hieß. Durch den Zusammenschluss sollen in den kommenden Jahren weltweit bis zu 1000 neue Jobs geschaffen werden, darunter auch in Deutschland.
Unter den stationsbasierten Angeboten führe der Anbieterverbund Stadtmobil gemessen an der Flottengröße das Feld an, gefolgt von der Unternehmensgruppe Cambio. Auch die klassischen Autovermietungen versuchen sich am Markt: Sixt und Europcar beispielsweise betreiben eigene Sharing-Dienste in Berlin und Hamburg. Bei Radsharing-Diensten ist eigenen Angaben zufolge Nextbike der europäische Marktführer. Elektrobetriebene Leih-Roller bringt zum Beispiel das Start-up Emmy in mehreren deutschen Städten auf die Straße.
FAHRDIENSTVERMITTLER: Fahrdienstvermittler verfügen in der Regel über keine eigene Fahrzeugflotte, sondern leiten Kundenanfragen an Fahrer weiter, so zum Beispiel das US-amerikanische Unternehmen Uber. In Deutschland gibt es das Angebot des Fahrdienstes nur eingeschränkt und in vier Städten: Berlin, München, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Das Unternehmen darf Fahrten nur an professionelle Chauffeure und an Taxifahrer vermittelt.
Anders als Taxifahrer dürfen Uber-Fahrer Aufträge bisher nicht direkt vom Fahrgast annehmen. Außerdem müssen Mietwagenfahrer an ihren Hauptstandort zurückkehren oder auf dem Weg dorthin sein, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen können. Das Eckpunktepapier sieht eine Abschaffung dieser Rückkehrpflicht vor. Zudem soll das Pooling-Verbot für Mietwagen aufgehoben werden, sofern die Funktionsfähigkeit des Linienverkehrs oder einzelner Linien dadurch nicht bedroht oder gefährdet wird. Bisher darf der Dienst keine Einzelplätze vermieten.
Auch die Daimler-Tochter mytaxi ist ein Fahrdienstvermittler. Pooling geht hier ebenfalls: In der App können sich Nutzer über die „Match“-Option eine Strecke in Berlin oder Hamburg mit anderen Fahrgästen teilen - bisher aber nur zwischen 18 und 6 Uhr morgens, so ein Sprecher. Andere große On-Demand-Dienste wie Careem aus dem arabischsprachigen Raum, den nordamerikanischen Service Lyft oder den chinesischen Anbieter Didi gibt es in Deutschland bisher nicht.
MOBILITY AS A SERVICE (MaaS): Mobility as a Service - Mobilität als Dienstleistung - bezeichnet ein Konzept, das die verschiedenen Fortbewegungsmittel zusammenführt und miteinander kombiniert. Nutzer bekommen so eine Mischung aus unterschiedlichen Verkehrsmitteln angeboten, wenn sie von A nach B wollen. Ein Beispiel ist Jelbi, eine App der Berliner Verkehrsbetriebe, die im Sommer an den Start gehen soll. Nutzer können so über eine App Leihrad, Bus und Bahn oder Kurzleihwagen finden, buchen und zahlen.
Auch das Daimler-Tochterunternehmen moovel Group hat MaaS-Apps für verschiedene Städte entwickelt, darunter Stuttgart, Hamburg, Karlsruhe und Aschaffenburg. Weitere Angebote auf dem Feld sind zum Beispiel Google Maps und Apps wie Ally oder moovit.
PLATTFORMEN FÜR PRIVATE ANBIETER: Neben kleineren und größeren Carsharing-Anbietern gibt es auch Plattformen, auf denen Privatpersonen ihr eigenes Auto anbieten können - zum Beispiel bei Drivy, Getaway oder SnappCar.
MITFAHRGELEGENHEITEN: Ein Klassiker unter den Ridesharing-Angeboten sind geteilte Fahrten über Plattformen wie Blablacar. Diese Fahrten spart das Personenbeförderungsgesetz aus, solange die Fahrten nicht gewerblich betrieben werden.