Prämiensparverträge Berechtigter Zinsnachschlag

Karlsruhe · Es ist ein verbraucherfreundliches Urteil, das der Bundesgerichtshof da in Sachen Prämien- und Bonussparverträge gesprochen hat. Und ein überfälliges, das für die Bankkundschaft Zinsnachzahlungen in teilweise vierstelliger Höhe bedeuten kann.

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Von Peter Kurz

In den 1990er und 2000er Jahren schlossen Banken und Sparkassen mit den Sparern lang laufende Verträge ab, die für diese durchaus lukrativ waren. Auch wenn Anlageprofis über solch eine spießig klingende Investition die Nase rümpften. Doch durch Prämien plus Zinsen kam da eine Rendite zusammen, die heute ihresgleichen sucht. In schlechter werdenden Zeiten machten die Kreditinstitute von einem Recht Gebrauch, das sie sich großzügig zum eigenen Vorteil vorbehalten hatten. Als die Zinssätze stark fielen, passten sie auch die Sparzinsen der Verträge drastisch nach unten an. Diese einseitig erfolgte Zinsanpassung darf so nicht sein, hatte der Bundesgerichtshof schon 2004 geurteilt. Und doch sträubten sich die Kreditinstitute weiter, schlugen auch mehr als deutliche Aufforderungen der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Wind, ihre Kundschaft über deren Nachzahlungsansprüche zu informieren. Parallel dazu klagten die Verbraucherzentralen.

Gut, dass der Bundesgerichtshof den Sparern nun erneut zur Seite springt. Gewiss haben die Richter auch die Not der Banken und Sparkassen gesehen, denen das jahrelange Zinstief selbst die Luft abschnürt. Aber das kann nicht bedeuten, dass diese der Kundschaft nach Gutsherrenart und eigenem unkontrolliertem Ermessen die Bedingungen diktieren. Das passt auch nicht zu der oft jahrzehntelangen Partnerschaft, die sie mit eben dieser Kundschaft anstreben.

Das Urteil betrifft jetzt erst einmal nur die Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer in Sachsen angeschlossen haben. Aber es laufen weitere Klagen. Wäre es eigentlich zu viel erwartet, wenn die Kreditinstitute das Urteil nun auch als Maßstab nähmen, landauf landab auf all ihre Kunden zuzugehen, deren Ansprüche zu berechnen und zu befriedigen? Schließlich haben die Banken doch soeben höchstrichterlich bescheinigt bekommen, sich unrechtmäßig zu Lasten ihrer Kundschaft bedient zu haben. Oder ist eine solche Vorstellung von kundenfreundlichem Verhalten naiv? Wahrscheinlich letzteres. Da setzt man wohl eher auf die Verjährung und die Trägheit der Kunden. Und spricht mit diesen lieber über neue Geldanlagen.