Urteil gegen „Milliardenzocker“ Kerviel bestätigt
Paris (dpa) - Der als „Milliardenzocker“ bekanntgewordene Börsenhändler Jérôme Kerviel hat den Kampf gegen die Justiz und seinen früheren Arbeitgeber Société Générale verloren.
Im Berufungsverfahren um einen der größten Spekulationsverluste aller Zeiten bestätigte ein Pariser Gericht am Mittwoch das Urteil aus erster Instanz. Kerviel muss damit drei Jahre ins Gefängnis, zwei weitere Jahre Haft werden zur Bewährung ausgesetzt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der heute 35-Jährige eigenmächtig und mit außerordentlicher Kaltblütigkeit 4,9 Milliarden Euro verzockte. Zudem verfügten sie, dass die Schadenersatzsumme auf die komplette Verlustsumme festgelegt wird. Dieses Urteil hat jedoch nur symbolischen Charakter, da der Verurteilte kein größeres Vermögen besitzt.
Die Anklage lautete auf Untreue, Dokumentenfälschung und der Manipulation von Computerdaten. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Händler seine gefährlichen Milliardengeschäfte systematisch vertuscht und damit die Bank und seine 140 000 Mitarbeiter in erhebliche Gefahr gebracht.
Kerviel hatte im Berufungsverfahren erneut beteuert, dass sein früherer Arbeitgeber von den Spekulationsgeschäften wusste und sie tolerierte. Sein Anwalt David Koubbi nannte den Prozess eine große Vertuschungsaktion zum Schutz der Finanzindustrie und hatte einen Freispruch gefordert.
Die Bank hatte die Vorwürfe von Kerviel und seinem Verteidiger stets zurückgewiesen. Sie traf nach dem Milliardenverlust zahlreiche Vorkehrungen, um Fälle wie diesen zukünftig unmöglich zu machen. Die Affäre riss das Finanzinstitut in eine tiefe Krise und kostete etliche Top-Manager den Job.
In einem Radiointerview kündigte Kerviel noch am Mittwochabend einen Antrag auf ein Revisionsverfahren vor dem Kassationshof an. Dieser ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Frankreich.