Verband rügt fehlenden Schutz bei Immobilienkrediten
Berlin (dpa) - Private Kreditnehmer könnten beim vorzeitigen Ausstieg aus einer Immobilienfinanzierung auch künftig kräftig draufzahlen.
Ein für kommendes Frühjahr geplantes Gesetz der Bundesregierung schütze Betroffene nicht vor überhöhten Vorfälligkeitsentschädigungen an die Banken, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Mittwoch. Die Bundesregierung habe vielmehr auf eine klare Regelung verzichtet, sagte die VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn in Berlin.
Der Vorfälligkeitsausgleich soll Banken den Schaden ersetzen, der bei vorzeitiger Kündigung des Kredits entsteht. Das passiere häufig bei Umzug, Familienzuwachs oder dem Verkauf eines Eigenheims bei finanziellen Problemen, so der VZBV. Gerade in solchen Situationen müssten die Schuldner geschützt werden.
Eine Auswertung der Verbraucherzentralen im vorigen Jahr habe jedoch ergeben, dass zwei Drittel der Vorfälligkeitsentschädigungen zulasten der Verbraucher falsch berechnet gewesen seien. Im Durchschnitt hätten die Banken mehr als zehn Prozent der Restschuld als Ausgleich verlangt. Der VZBV dringt auf eine Obergrenze von fünf Prozent.
Zudem sollte es für die Berechnung des Ausgleichs klare, einheitliche Regeln geben. Wenn das Zinsniveau seit Vertragsbeginn gesunken sei, müsse sich das auch für den Kreditnehmer positiv auswirken, sagte Mohn.
Hintergrund ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union. Sie muss bis zum Frühjahr 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundestag berät am 25. September erstmals über das Gesetz.