Verbraucherschützer: Kredit-Urteil wird für Banken teuer
Berlin (dpa) - Banken müssen sich wegen des Verbots von Bearbeitungsgebühren für Kredite nach Ansicht der Verbraucherzentralen auf hohe Rückforderungen einstellen.
„Wir gehen davon aus, dass jetzt eine Welle von Ansprüchen mit hohen Rückzahlungsforderungen auf die Banken zukommen wird“, sagte der Bankenexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Frank-Christian Pauli, der Nachrichtenagentur dpa.
Er rechnet aber nicht damit, dass Kunden als Folge des viel beachteten Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag nun mit höheren Zinsen zu rechnen hätten. Karlsruhe hatte entschieden, dass Banken von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für einen Verbraucherkredit verlangen dürfen.
Ärgerlich sei, „dass Verbraucher auf die Rückzahlung warten mussten, obwohl zuvor schon acht Oberlandesgerichte die Zusatzgebühren für unzulässig erklärt hatten“. Rückmeldungen von Verbrauchern an die Verbraucherzentralen im Rahmen einer Untersuchung aus dem Jahr 2013 hätten gezeigt, dass die Institute trotz eindeutiger Gerichtsentscheidungen nur in 5,5 Prozent der Fälle solche Gebühren erstattet hätten. „Damals war die Argumentation immer, die Rechtsfrage sei nicht geklärt. Dies ist nun mit der Entscheidung des BGH anders“, betonte Pauli.
Konkret ging es in Karlsruhe um vorgefertigte Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt. Der BGH stellte fest, dass Klauseln über solche Bearbeitungsgebühren Kunden unangemessen benachteiligten. In einem Fall hatte das Institut dem klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von insgesamt über 49 100 Euro eine Gebühr von 1200 Euro berechnet.
Die Branche erklärte angesichts der Entscheidung, das Bearbeitungsentgelt sei als Preisbestandteil immer transparent gewesen. Der Bankenfachverband erwartete nur geringe Auswirkungen auf die Finanzierungsbranche. In der Praxis nähmen die Kreditbanken schon jetzt keine Bearbeitungsgebühren mehr.
Der BGH hatte nicht geklärt, wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren. Doch mit der Frage werden sich die Richter noch beschäftigen: „Das Thema ist noch nicht abgeschlossen für uns“, hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers bei der Urteilsverkündung gesagt. So lägen dem BGH auch Verfahren zur der Frage vor, wann die Erstattungsforderungen der Kunden verjährten. Darüber werde der Senat auch entscheiden. Einen Zeitraum dafür nannte Wiechers jedoch nicht.
Verbraucherschützer Pauli ist aber der Ansicht, „dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnen kann, wenn eine umstrittene Rechtsfrage geklärt ist. Und dies ist erst mit dem BGH-Urteil der Fall.“