Verbraucherschützer: Versicherer missbrauchen Unisex-Tarife
Berlin (dpa) - Die neuen Unisex-Tarife haben viele Versicherungskonzerne nach Ansicht von Verbraucherschützern zur Erhöhung der Tarife ausgenutzt. „Die Unisex-Tarife werden eklatant und krass zu Lasten der Versicherten umgesetzt“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, der „Frankfurter Rundschau“.
Vor allem in der privaten Krankenversicherung gab es für Männer deutliche Aufschläge, wie eine in der „FR“ und der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlichte Studie des Analysehauses Morgen & Morgen zeigt. Die Branche weist die Vorwürfe zurück.
Die neuen Tarife haben nach Angaben der Analysten von Morgen & Morgen die private Krankenversicherung (PKV) für 30- bis 40-jährige Männer um rund 100 Euro pro Monat teurer gemacht, während die Kosten für Frauen nicht sanken. Im Gegenteil: Für über 40-Jährige stiegen die Prämien demnach sogar um sieben Euro monatlich.
Versichertenvertreter Kleinlein geht noch weiter: „Die Entwicklung zeigt, dass die Versicherungen die Beiträge auch erhöhen, um die Gewinne zu steigern.“
Der Verband der Privaten Krankenversicherung hält die Vorwürfe für haltlos: „Die neuen Unisex-Tarife sind im Versicherteninteresse leistungsstark, seriös kalkuliert und nachhaltig finanziert“, erklärte ein Sprecher am Freitag auf dpa-Anfrage. „Diese Tarife betreffen nur neue Verträge, so dass schon der marktwirtschaftliche Preiswettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen um neue Kunden Ansporn für ein möglichst preiswertes Beitragsniveau ist.“ Unter dem Strich bekämen neue Kunden, Männer wie Frauen, noch mehr Leistungen und noch mehr Sicherheit als bisher schon.
Seit 21. Dezember 2012 darf es beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags keine Tarife mehr geben, die nach Geschlecht getrennt sind. Hintergrund für die neuen Unisex-Policen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2011. Die Luxemburger Richter entschieden, dass die Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor für Versicherungsbeiträge diskriminierend und deswegen ungültig ist (Rechtssache C-236/09).
Bislang galt: Da Männer statistisch gesehen einen höheren Hang zum Risiko haben, mussten sie zum Beispiel für die Kfz-Versicherung in der Regel mehr bezahlen. Frauen werden rein statistisch älter als Männer und beziehen länger Leistungen, was für sie andere Policen verteuert.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte bereits nach dem Richterspruch aus Luxemburg darauf hingewiesen, dass das Verbot einer Unterscheidung nach Geschlecht die Kalkulation der Tarife erschweren würde. Denn die Versicherer stehen laut GDV vor dem Problem, dass sie nicht wissen, wie viele Männer und Frauen den neuen Tarif wählen werden. Deswegen müssen sie den Wert schätzen. Aus diesem Grund müssten die Anbieter nun einen Sicherheitszuschlag einkalkulieren, was im Durchschnitt höhere Beiträge für beide Geschlechter nach sich ziehen würde.
Allerdings ist bei allgemeinen Aussagen Vorsicht geboten, wie die Analyse von Morgen & Morgen zeigt. So zeichnet sich demnach beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) überhaupt keine klare Tendenz ab.
Vor der Umstellung hatte die EU-Kommission angekündigt, die Einführung der neuen Tarife genau überwachen zu wollen und die Ankündigung steigender Prämien kritisiert. Die Tarife gelten für Neuverträge, vor dem Stichtag abgeschlossene Verträge haben weiter Bestand.