Vielflieger-Prozess: Entwertung von Meilen war rechtswidrig

Köln (dpa) - Vielflieger siegt gegen Lufthansa: Die Fluglinie hätte das angesammelte Meilenkonto eines treuen Kunden nicht entwerten dürfen.

Der Mann, der 887 000 Bonusmeilen angehäuft hatte, sei durch die Änderung des Prämienkatalogs im „Miles & More“-Programm benachteiligt worden, entschied das Kölner Landgericht. Die Lufthansa hatte Anfang 2011 die Prämienbedingungen verändert, so dass seitdem durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sind. Dies sei hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam, urteilte das Gericht. (AZ: 32 O 317/11)

Der Kläger war der Auffassung, durch die Änderung der Prämientabelle sei sein Meilenkonto auf einen Schlag um 30 bis 40 Prozent herabgestuft worden. Dies sei rechtswidrig und nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen.

Die Richter betonten, generell sei die Lufthansa berechtigt, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handele. Allerdings hätte das Unternehmen dies mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen müssen, um den Kunden eine ausreichende Übergangszeit einzuräumen. Die Lufthansa hatte die Änderungen erst einen Monat vor Inkrafttreten unter anderem in ihrem Newsletter kommuniziert. Das war nach Auffassung des Gerichts zu kurzfristig - zumal „ein gewisser Vertrauensbestand“ dadurch aufgebaut worden sei, dass der Flugprämienkatalog zuvor acht Jahre lang unverändert geblieben war.

Seit der Änderung ihres Bonusprogramms verlangt die Lufthansa zum Beispiel für einen Hin- und Rückflug in die USA in der Business-Klasse 105 000 statt vorher 90 000 Meilen. Dagegen müssen Kunden für Oneway-Prämienflüge sowie für Flüge, die am selben Tag hin und zurück gehen, jetzt weniger Meilen berappen. Da es sich bei solchen Flügen in der Regel aber nicht um Interkontinental-Flüge handele, ist dies nach Ansicht des Gerichts keine gleichwertige Alternative. Denn für einen Prämienkunden mit einem dicken Meilenkonto lohne es sich umgerechnet viel mehr, seine Bonuspunkte für Fernflüge einzulösen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat es keine Allgemeingültigkeit: „Bei weiteren Klagen wird man sich jeden Einzelfall anschauen müssen.“

„Ich bin sehr zufrieden und werde demnächst erst mal meine ganzen alten Meilen einlösen“, sagte der Kläger Tobias Eggendorfer der Nachrichtenagentur dpa. „Ich verstehe wirklich nicht, wie die Lufthansa ausgerechnet ihre Stammkunden so vergraulen kann“, meinte der Hamburger IT-Professor, der nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr etwa 80 Mal geflogen ist - allerdings nicht mehr mit der Kranich-Linie.

Die Lufthansa will das Urteil nach Angaben eines Sprechers nun zunächst prüfen und dann entscheiden, ob sie in Berufung geht. Das Unternehmen habe rund 20 Millionen „Miles & More“-Kunden. In der Bilanz für das Jahr 2011 seien für das Programm 493 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet worden.