Neue Berechnungsgrundlage Wie die Grundsteuer „sozial gerechter“ werden soll

Berlin · Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz schlägt eine neue Berechnungsgrundlage vor. In den Metropolen könnte die Grundsteuer steigen. Vieles ist aber noch ungeklärt.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz wünscht sich ein „wertabhängiges Modell“, das auf vielen verschiedenen Faktoren basiert.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Grundsteuer muss reformiert werden, sagt das Bundeserfassungsgericht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat dazu jetzt einen Vorschlag gemacht. Vieles ist aber noch ungeklärt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte und Hintergründe im Überblick.

Warum ist eine Reform der Grundsteuer notwendig?

Im April hatten die Karlsruher Richter die geltende Erhebung der Grundsteuer mit der Begründung einer verfassungswidrigen Berechnungsgrundlage gekippt und eine Neuregelung bis spätestens Ende 2019 verlangt. Die Bemessung dieser Steuer basiert noch auf den sogenannten Einheitswerten für Grundstücke aus den Jahren 1964 im Westen und 1935 im Osten. Ob etwa ein älteres Haus inzwischen erheblich im Wert gestiegen ist, spielt demnach keine Rolle.

Die Einheitswerte seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ von Immobilienbesitzern, hatten die Richter argumentiert. Wie eine Reform aussehen könnte, ließen sie allerdings
offen.

Wem kommt die Grundsteuer zugute?

Die Steuer ist eine zentrale Geldquelle für die Kommunen. Zahlen müssen Immobilienbesitzer, aber auch Mieter. Denn die Grundsteuer ist in aller Regel ein Teil der Mietnebenkosten. Gegenwärtig errechnet sich die Grundsteuer aus drei Faktoren, dem Einheitswert für das Grundstück, einer Steuermesszahl für die Art der Bebauung und dem jeweiligen Hebesatz der Kommunen. Letzterer ist gerade für klamme Städte und Gemeinden ein Instrument, um ihre Einnahmen zu steigern.

Was will Bundesfinanzminister Olaf Scholz erreichen?

Scholz schlägt eine neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer vor, die „sozial gerecht“ sein soll, wie es am Montag in Regierungskreisen hieß. Auch am Gesamtaufkommen für die Kommunen soll sich demnach nichts ändern. Konkret geht es um ein „wertabhängiges Modell“ auf Basis der bisherigen drei Faktoren, wobei der Einheitswert aber „realitätsgerecht“ ermittelt werden soll.

Dazu müssen Immobilieneigentümer erstmals 2020 eine Steuerklärung abgeben, die Angaben zu Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und dem regionalen Bodenrichtwert enthält. Wer selbst im Eigentum wohnt, bekommt staatliche Vorgaben für eine „fiktive Miete“. Unter dem Strich dürften die Einheitswerte künftig in aller Regel höher liegen als jetzt. Im Gegenzug soll aber die Steuermesszahl sinken, die vom Bund festgelegt wird.

Wer würde bei dem Vorschlag als Verlierer hervorgehen?

Tendenziell dürfte die Grundsteuer vor allem in den Metropolen steigen. In Regierungskreisen wurde aber versichert, dass es sich dabei nur um einen „mittleren zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr“ handele. Auf die Hebesätze der Kommunen hat der Bund jedoch keinen Einfluss. Unklar bleibt deshalb auch, ob sich sein Versprechen bewahrheitet. Auch eine Obergrenze gibt es hier nicht. Wegen der komplexen Neuberechnungen soll die reformierte Grundsteuer erst ab 2025 fällig werden. Diese lange Übergangsfrist hatte Karlsruhe der Politik ausdrücklich eingeräumt.

Wie sind die Reaktionen?

Sehr kritisch. Bayern, das ein anderes Modell favorisiert, hat schon abgewinkt. Die Scholz-Pläne führten zu „Steuererhöhungen, Mieterhöhungen und vor allem mehr Bürokratie“, bemängelte Finanzminister Albert Füracker (CSU). Auch in der FDP sprach man von einem „Bürokratiemonster“.

Der Chef des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, sagte unserer Redaktion: „Das ist die Quadratur des Kreises. Ich gehe nicht davon aus, dass dies praxistauglich sein wird, weil zu viele Parameter im Ungewissen bleiben“.