Wie sollen Banken gerettet werden?
Die SPD kontert den Guttenberg-Plan: Krisenbewältigung statt staatlicher Zwangsverwaltung.
Berlin. Die Bundesregierung ist sich uneins, wie angeschlagene Banken vor dem Zusammenbruch gerettet werden sollen. Justizministerin Brigitte Zypries und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) haben ein neues Modell zur Rettung angeschlagener Banken vorgelegt. Es grenzt sich klar ab von den Plänen des CSU-Wirtschaftsministers Karl-Theodor zu Guttenberg.
Der "Diskussionsentwurf" der SPD-Minister zur "Krisenbewältigung bei systemrelevanten Banken" - also Instituten mit großer Bedeutung für den nationalen und internationalen Bankenmarkt und die Wirtschaft - ist der Gegenentwurf zu den Plänen Guttenbergs zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken. Vor der Wahl werden jedoch keine Entscheidungen mehr getroffen.
Nach den Vorschlägen der SPD-geführten Ministerien sollen in Schieflage geratene Institute mit besonderer Bedeutung für den Finanzmarkt außerhalb des üblichen Insolvenzrechts und unterhalb der Schwelle einer Enteignung frühzeitig saniert werden können.
Der Entwurf von Zypries und Steinbrück sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst soll eine Krisenbank in einem frühen Stadium - lange vor der Insolvenz - einen Sanierungsplan aufstellen können. Das Bank-Management könnte selbst die Schieflage beseitigen. Staatliche Eingriffe würden bei dem "Reorganisations-Planverfahren" erst erforderlich, wenn private Lösungen scheitern.
Dann soll die Finanzaufsicht Bafin ermächtigt werden, wichtige, zu sanierende Unternehmensteile auf eine "Good Bank" (englisch für "gute Bank") zu übertragen. Im Gegenzug erhält die betroffene Bank eine Beteiligung an der "Good Bank". Mit beiden Verfahren sollen Gefahren für die Finanzmarktstabilität und Dominoeffekte abgewehrt werden. Sollten sich Vorstände oder Anteilseigner weigern, soll der Staat zeitnah Maßnahmen gegen die Krise ergreifen.
Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) will von der Insolvenz bedrohte Banken künftig per Verordnung unter eine Art staatliche Zwangsverwaltung stellen. So könne verhindert werden, dass Banken leichtfertig Risiken eingehen, weil sie sich in Krisenzeiten darauf verlassen, dass der Staat sie mit öffentlichen Mitteln stabilisiert, heißt es in dem Regelwerk.
Mit einer Anpassung des Insolvenzrechtes will Guttenberg eine Alternative zu einer Not-Verstaatlichung schaffen, wie es sie bei der Hypo Real Estate gegeben hat.
Der Einfluss des Staates bleibe "auf das notwendige Minimum begrenzt", heißt es im Gesetzentwurf. Andererseits würden die Eigentümer eine "umfassende Verantwortung" übernehmen und müssten gegebenenfalls auch eine Entwertung ihrer Anteile hinnehmen. Bei einer Zwangsverwaltung könnte der Staat zudem Dividenden-Ausschüttungen und hohe Bonuszahlungen verbieten.
Steht eine Bank künftig vor der Pleite, soll ein interministerieller Ausschuss mit Vertretern der Ressorts Wirtschaft, Finanzen, Justiz und des Bundeskanzleramts über die Zwangsverwaltung und über die Bereitstellung öffentlicher Mittel entscheiden. Dann soll die Bank einen Plan aufstellen, wie sie aus der Insolvenz herauskommen kann. Geht das langfristig nicht ohne staatliche Hilfe, soll sie "abgewickelt" werden. Red