Einspruch gegen Bußgelder „Wurstkartell“-Prozess: Wiesenhof zieht Klage zurück

Düsseldorf (dpa) - Im neu aufgerollten Verfahren um das „Wurstkartell“ vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht bröckelt bereits am ersten Prozesstag die Front der Kläger.

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Der niedersächsische Wurstproduzent Wiesenhof, der mit drei weiteren Unternehmen gegen Millionenbußen des Bundeskartellamts geklagt hatte, zog seinen Widerspruch in letzter Minute zurück. Der Prozess begann in Düsseldorf.

Es handelt sich um einen der größten Kartellskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. „Wir prüfen noch einmal von vorne“, kündigte der Vorsitzende Richter des 6. Kartellsenats, Ulrich Egger, beim Prozessauftakt an.

Der Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte zwischen November 2013 und Juli 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller sowie gegen 33 Verantwortliche in den Unternehmen verhängt.

Vor Gericht haben ursprünglich vier Unternehmen gegen die vom Bundeskartellamt verhängten Millionenbußen Einspruch eingelegt. Dabei handelt es sich um bekannte Namen wie Wiesenhof, Rügenwalder, Wiltmann und Heidemark.

Wiesenhof begründete seinen Rückzug damit, dass das Prozessrisiko, vor allem die Gefahr einer weiteren Erhöhung der Strafe, zu hoch sei. „Auch wenn wir nicht an Preiabsprachen beteiligt waren, haben wir keine Garantie, dass es uns vor Gericht gelingen wird, unsere Unschuld glaubhaft zu beweisen“, teilte das Unternehmen mit.

Auch Rügenwalder und Heidemark bemühen sich um eine Verständigung mit der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft. Lediglich der Wursthersteller Wiltmann und sein Geschäftsführer Wolfgang Ingold zeigten sich am ersten Prozesstag fest entschlossen, das Düsseldorfer Verfahren bis zu Ende durchzuziehen. „Ich stehe für Deals nicht zur Verfügung. Ich bin mir überhaupt keines Fehlverhaltens bewusst“, sagte Ingold der Deutschen Presse-Agentur. Der Prozess soll am 9. Januar fortgesetzt werden.