Zahlen ohne Bargeld: Schecks taugen bald nur noch als Symbol
Die Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsmittels hat sehr stark abgenommen, weil die Bearbeitung aufwendig und teuer ist. Vor allem Lotterien und Versicherungsunternehmen setzen noch Schecks ein.
Düsseldorf. Sie werden immer dann gebraucht, wenn es um die medienwirksame Übergabe von Geld für wohltätige Zwecke geht: Schecks. Ob die örtliche Sparkasse als Spendensammler tätig war oder der Fußballclub aus der Bundesliga — beim Überbringen des Geldes kommt fast immer ein symbolischer Scheck im XXL-Format ins Spiel. Vermutlich wird sich daran auch so schnell nichts ändern.
Wenn es dagegen um den alltäglichen Zahlungsverkehr geht, nimmt die Bedeutung des Schecks stetig ab, weil die Bearbeitung aufwendig und damit teuer ist. Während 1990 im Inland noch knapp 400 Millionen Papiere über 986,5 Milliarden Euro ausgestellt wurden, waren es 2006 lediglich knapp 110 Millionen Stück im Wert von 602,3 Milliarden Euro.
Der Anteil der Schecktransaktionen am unbaren Zahlungsverkehr erreichte im Jahr 1985 mit knapp zehn Prozent seinen Höhepunkt. 2016 lag der Anteil nur noch bei 0,09 Prozent. Stattdessen dominieren Lastschriften, Überweisungen und Zahlungen mit Karten.
Wie die Bundesbank auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte, werden Schecks vor allem noch von Lotterien und Versicherungsunternehmen verwendet (Auszahlung von Leistungen, Rückerstattung überzahlter Beiträge).
Während Privatpersonen demnach fast keine Schecks mehr ausstellen, sind solche Transfers zwischen Firmen in geringem Umfang noch üblich. Insbesondere seit der Abschaffung der Garantie für Euroschecks im Gegenwert von bis 400 D-Mark Ende 2001 werden Scheckzahlungen nur noch akzeptiert, wenn eine vertrauenswürdige Geschäftsbeziehung besteht.
Nach Angaben des Verbandes der Versicherungswirtschaft gibt es in Ausnahmefällen den Bedarf, Schecks einzusetzen. Das kann der Fall sein, wenn dem Versicherer die Kontoverbindung des Leistungsempfängers nicht bekannt ist (zum Beispiel Drittgeschädigte).
Zum Einsatz kommen verschiedene Scheck-Arten: Die häufigste Variante ist der Verrechnungsscheck. Der Empfänger erhält kein Bargeld, sondern muss den Scheck einlösen. Das heißt, er geht zu seiner Bank und lässt den Betrag seinem Konto gutschreiben. Auf dem Scheck gibt es den Vermerk „Nur zur Verrechnung“. Für deutsche Verrechnungsschecks gilt eine Vorlagefrist von acht Tagen. Bei europäischen Schecks erhöht sich die Frist auf 20 Tage, bei anderen Ländern sogar auf 70 Tage. Nach Ablauf der Frist sind die Banken nicht mehr verpflichtet, den Scheck einzulösen.
Ein Barscheck wird in bar ausgezahlt. Allerdings nur von der Bank des Ausstellers, denn sie führt das Konto, das sie vorher auf Deckung prüfen muss. Der Empfänger kann anonym bleiben. Ein Orderscheck darf dagegen nur an den namentlich genannten Empfänger ausgezahlt werden.