Gutachten vorgelegt Zypries-Berater: Obergrenzen für Bargeldgeschäfte kritisch
Berlin (dpa) - Berater von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnen Beschränkungen für Bargeldgeschäfte ab, wie sie Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) anstrebt.
„Es ist zu befürchten, dass solche Obergrenzen vor allem normale Bürger und normale Aktivitäten betreffen, da Schattenwirtschaft und Kriminalität sich der Überwachung leichter entziehen beziehungsweise alternative Zahlungsmethoden aufbauen können“, heißt es einem in Berlin vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundeswirtschaftsministerium: „Der Eingriff in die Freiheit normaler Bürger erscheint als unverhältnismäßig.“
Schäuble und die anderen EU-Finanzminister loten seit längerem abgestimmte Bargeld-Obergrenzen in Europa aus - auch im Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche. In mehreren EU-Staaten gelten bereits Grenzen für Bargeld-Zahlungen. Schäuble schlägt 5000 Euro vor. Kritiker bezweifeln, dass mit Obergrenzen Kriminalität bekämpft werden kann. Sie verweisen darauf, dass es in Ländern mit Bargeld-Obergrenzen nicht weniger Kriminalität gebe.
Es geht in der Debatte um Obergrenzen nicht darum, Bargeld abzuschaffen. Zypries betonte, Bargeld müsse auch weiterhin ein wichtiges Zahlungsmittel bleiben. Der Beirat plädiere mit überzeugenden Argumenten für die Beibehaltung des Bargelds.
Die Deutschen zahlen trotz wachsender Digitalisierung weiter gerne auch mit Münzen und Scheinen. Nach früheren Angaben der Bundesbank ist der Wert des in Umlauf gebrachten Bargelds 2016 um mehr als sieben Prozent gestiegen. Das sei bemerkenswert, da zugleich weit mehr 500-Euro-Scheine bei der Bundesbank eingezahlt würden als diese ausgebe, hatte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele im Januar gesagt. Die Europäische Zentralbank (EZB) will ab Ende 2018 keine 500-Euro-Scheins mehr ausgeben, um den Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche zu stärken.
Deutschland gilt als eine Hochburg für Geldwäsche. Der Umfang wird auf mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr geschätzt. Es geht um Erlöse aus illegalen Quellen, die bevorzugt als Bargeld in die legale Wirtschaft fließen: in Haus- und Wohnungskäufe, Kunst, Möbel, Restaurants oder Schmuck.
Die Berater des Wirtschaftsministeriums monieren, Einschränkungen der Bargeld-Nutzung zur Bekämpfung von Kriminalität könnten das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzen. „Man kann nicht per se alles abschaffen wollen, was illegale Aktivitäten erleichtert oder fördert“, heißt es. „Sonst müsste man beispielsweise den Gebrauch von Autos verbieten, denn diese erleichtern ebenfalls illegale Aktivitäten (Fluchtautos, Schmuggel).“
Das Bundesfinanzministerium argumentierte bisher, dass sich der weit überwiegende Anteil an Bargeldgeschäften unterhalb der diskutierten Schwellen von 5000 Euro abspiele. Im Alltag wäre eine solche Begrenzung kaum zu spüren. Eine Zahlungsgrenze ziele auf eine sehr kleine Zahl von Transaktionen. Die diskutierten Regelungen beträfen auch keine alltäglichen Transaktionen zwischen Privatleuten. Auch SPD-Experten hatten in der Vergangenheit moniert, dass nur ein Prozent der kriminellen, „gewaschenen“ Gelder eingezogen würden.