Pflegedienste Pflegedienste sollen Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter waschen

Wuppertal · Vorschrift oder Empfehlung? Aufregung herrscht bei Wuppertaler Pflegediensten über Hygienemaßnahmen, die jetzt von der Stadt kommuniziert wurden. Konkret geht es darum, dass den Betreibern - anders als in der Praxis vielfach üblich - geraten wird, künftig die Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter zu waschen, um das Corona-Ansteckungsrisiko zu vermindern.

Michael Wessel erwartet bei Umsetzung der Empfehlung an mehreren Standorten täglich einen solchen Wäscheberg.

Foto: Anna Schwartz

Hintergrund ist ein Schreiben der WTG-Behörde, vormals Heimaufsicht, in dem auf Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) hingewiesen wird. Danach soll in Krankenhäusern und anderen stationären Einrichtungen „Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung“ von den Beschäftigten „nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden“. Laut WTG-Behörde sollten diese Standards auch bei der ambulanten häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen gelten.

Anschaffung von Arbeitskleidung und Waschmaschinen

Die Umsetzung dieser Handlungsempfehlung könnte für Anbieter allerdings teils erheblichen finanziellen Aufwand sowie mehr Personal- und Platzbedarf bedeuten, ist von Wuppertaler Pflegediensten zu hören, wenn beispielsweise Industriewaschmaschinen installiert sowie Umkleideräume eingerichtet werden müssten. Vor allem die ambulanten Dienste stünden dann vor quasi unüberwindbaren Hürden, erklärt Michael Wessel vom gleichnamigen Unternehmen mit drei Standorten in der Stadt. „Waschmaschinen in Einrichtungen anzuschaffen, ist das kleinste Problem“, sagt er. „Aber die fahrenden Dienste treffen diese Vorschriften richtig hart.“ Denn im Ernstfall müsste morgens vor Dienstbeginn jeder ambulant tätige Mitarbeiter zur Wäscheausgabe fahren, dort saubere Kleidung in Empfang nehmen und sich umziehen. „Bisher gab es für den ambulanten Dienst und in Wohngemeinschaften gar keine Vorschrift für Berufskleidung“, sagt Michael Wessel. Vor allem in den Wohngemeinschaften sei das auch gar nicht gewünscht gewesen, um keinen Krankenhauscharakter in die Einrichtung zu bringen. Für sein Unternehmen würde es um den Kauf von Waschmaschinen und Trocknern, zusätzliches Personal sowie die Anschaffung von Berufskleidung für alle rund 200 Mitarbeiter gehen. „Das sind rund 60 000 Euro“, überschlägt Wessel.

Auch für den Wuppertaler Pflegedienst Werbeck mit seinen 80 Mitarbeitern bedeute die Umsetzung der Richtlinien „eine große Herausforderung“, sagt Geschäftsführer Christoph Hansmann. Und das, obwohl in Wuppertal bislang keinerlei Ansteckungsfälle im ambulanten Pflegebereich bekannt geworden seien. „Ich habe großes Verständnis für die Stadt, dass niemand dort verantwortlich sein will, wenn irgendwo etwas passiert“, sagt Michael Wessel. „Aber 1:1 ist diese Vorschrift nicht umsetzbar.“

Dass Infektionen mit dem neuartigen Virus bei Wuppertaler Pflegediensten bislang kein Thema seien, bestätigt Gesundheitsamtsleiter Michael Lehnen. Er betont, dass es sich bei den Hygieneempfehlungen keineswegs um eine verpflichtende Vorschrift für Pflegedienste handele. „Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützen und beraten wir Einrichtungen vor Ort“, erklärt er im Gespräch mit der WZ. „Wir verstehen uns als beratende Institution und wollen einfach auch nochmal ein besonderes Augenmerk auf Hygienemaßnahmen legen.“ Man wolle in dem Zusammenhang gut beraten und setze daher auch auf personelle Verstärkung durch Hygienefachkräfte des Medizinischen Dienstes. Die Dokumentation von Besuchen in den Einrichtungen seien nicht als Mängelberichte, sondern als Beratungsprotokolle zu verstehen, sagt Lehnen. „Das wird bei dem allergrößten Teil der Pflegedienste auch als positive Unterstützung wahrgenommen.“

Doch wie soll die Empfehlung nun in der Praxis gelebt werden? Die Vorgaben seien nicht ganz eindeutig für die ambulanten Pflegedienste, räumt Lehnen ein. Einige hätten die räumlichen und personellen Möglichkeiten zur Umsetzung, andere nicht. Dennoch seien alle Beteiligten in der Pflicht, das Corona-Ansteckungsrisiko in ihrem Bereich zu vermindern. In Sachen Wäschewaschen würden keine Kontrollen vorgenommen oder gar Bußgelder verhängt, betont der Leiter des Gesundheitsamts. Laut Stadt geht es bei den Hygienemaßnahmen aber um klare Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – und im Ernstfall auch um Haftungsfragen für jeden einzelnen Pflegedienst-Anbieter.