Ab wann darf man in der 30-Zone auf Tempo 50 beschleunigen?

Essen (dpa/tmn) - Tempo-30-Zonen dienen der Verkehrsberuhigung innerhalb geschlossener Ortschaften. Eingerichtet sind sie vor allem in Wohngebieten, an Schulwegen oder an besonders unfallträchtigen Straßen oder Querungen, erklärt der Tüv Nord.

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Zu Beginn der 30-Zone weist ein Verkehrsschild mit der rot umkreisten Zahl „30“ und dem darunter liegenden Begriff „Zone“ auf die laut Paragraf 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Am Ende der 30er-Zone steht dann erneut ein Schild, diesmal mit einer durchgestrichenen „30“.

Bei der Tempo-30-Zone handelt es sich per Definition um eine Zone. Das heißt: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf vom Beginn bis zum Ende der Ausschilderung nicht überschritten werden. Ein Beschleunigen ist daher erst nach dem Verlassen der 30er-Zone zulässig. Wer die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog listet 15 Euro für eine Überschreitung von bis 10 km/h auf. Maximal sind es 680 Euro inklusive zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h.