Ab wann darf man in der 30-Zone auf Tempo 50 beschleunigen?
Essen (dpa/tmn) - Tempo-30-Zonen dienen der Verkehrsberuhigung innerhalb geschlossener Ortschaften. Eingerichtet sind sie vor allem in Wohngebieten, an Schulwegen oder an besonders unfallträchtigen Straßen oder Querungen, erklärt der Tüv Nord.
Zu Beginn der 30-Zone weist ein Verkehrsschild mit der rot umkreisten Zahl „30“ und dem darunter liegenden Begriff „Zone“ auf die laut Paragraf 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Am Ende der 30er-Zone steht dann erneut ein Schild, diesmal mit einer durchgestrichenen „30“.
Bei der Tempo-30-Zone handelt es sich per Definition um eine Zone. Das heißt: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf vom Beginn bis zum Ende der Ausschilderung nicht überschritten werden. Ein Beschleunigen ist daher erst nach dem Verlassen der 30er-Zone zulässig. Wer die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog listet 15 Euro für eine Überschreitung von bis 10 km/h auf. Maximal sind es 680 Euro inklusive zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h.