ADAC-Taxitest: Quittung gegen Schummeleien

München (dpa) - Die einen telefonieren beim Fahren, die anderen bauen Umwege ein: Taxifahrer in Deutschland haben bei einem Test des ADAC mäßige Noten bekommen. Gegen einige Marotten können Kunden nichts tun - in jedem Fall sollten sie sich aber eine Quittung geben lassen.

Für die jährliche Untersuchung hat der ADAC Testfahrten mit dem Taxi in 22 europäischen Großstädten gemacht. Von den vier geprüften deutschen Städten landeten München (2), Köln (3) und Berlin (5) unter den besten Fünf, Hamburg verpasste die Top Ten mit dem elften Platz. Trotz dieser vergleichsweise hohen Platzierungen für die Städte haben die Fahrer ein schlechtes Zeugnis bekommen. Besser als „ausreichend“ erhielten die Städte für ihre Chauffeure nicht, knapp die Hälfte erfüllte die Mindeststandards nicht einmal.

Wie können sich Fahrgäste vor Schummeleien schützen? Wichtig sei, sich nach der Fahrt eine vollständige Quittung geben zu lassen, sagt Mady Christ vom ADAC. So habe man etwas in der Hand, falls man sich hinterher beschweren wolle. Auf dem Beleg sollten das Kennzeichen und die Konzessionsnummer des Fahrers stehen. Letztere stehe in der Regel auch an der Heckscheibe des Taxis. Mit diesen Daten könne der Fahrer im Nachhinein identifiziert werden.

Vor allem für Ortsunkundige sei es allerdings oft schwer zu erkennen, ob der Taxifahrer die günstigste Route fahre, sagt Christ. „Der Fahrer weiß, welche Straßen stauanfällig sind, eine Ausweichroute kann legitim und die kostengünstigere Alternative sein. Der Kunde kann das oft nicht wissen.“ Stellt der Kunde im Nachhinein fest, dass ein Umweg die Fahrt unnötig verteuert hat, sei eine korrekte Quittung umso wichtiger. Darauf sollten auch ein Firmenstempel, das Datum, der Preis sowie Start- und Zielort stehen.

Manchmal verweigern Fahrer gar komplett die Tour. Allerdings hat er unter Umständen auch das Recht dazu - etwa wenn der Passagier eine Gefahr darstellt. Zudem müsse er den Kunden nicht einsteigen lassen, wenn dieser eine Fahrt außerhalb des Pflichtfahrgebietes fordere. „In München umfasst das zum Beispiel das Stadtgebiet und Fahrten zum Flughafen“, erläutert Christ.

Erscheint der Fahrstil dem Kunden zu ruppig, solle er nicht davor zurückschrecken, das zu sagen: „Der Fahrer sollte den Wünschen des Fahrgastes entsprechen - etwa das Fenster öffnen oder das Radio ausschalten“, sagt Christ. Dazu gehöre auch, auf Verlangen das Tempo anzupassen. „Wenn ich eine Gefahr für mich sehe, habe ich ein Mitspracherecht“, betonte die Test-Projektleiterin. Zu Fahrtbeginn kontrolliere der Kunde am besten, dass das Taxameter eingeschaltet ist. In vielen Städten müssten Tarifübersichten für den Fahrgast ersichtlich im Taxi angebracht sein: „So kann der Preis direkt überschlagen werden.“