Nur in besonderen Einzelfällen könnte ein Gericht eine Notstandssituation anerkennen. „Man sollte immer den Notruf verständigen, um vor Ort schnelle Hilfe von Polizei oder Feuerwehr zu bekommen“, sagt Kärger.
Im Einzelfall, zum Beispiel in abgelegenen Gebieten, könne es sinnvoll sein, sich mit der Rettungsleitstelle abzusprechen, ob der Transport im eigenen Auto oder das Entgegenfahren zu den Rettungskräften infrage kommt.