Bei Einfahrt in Kreisverkehr nicht blinken

München (dpa/tmn) - Wer in einen Kreisverkehr hineinfährt, darf nicht blinken. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kreisverkehr verlässt, ist dagegen zum Blinken verpflichtet.

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Dann sollte möglichst zeitig geblinkt werden, damit andere Autos früher in den Kreisverkehr einfahren können, erklärt der Automobilclub. Auch bei abknickender Vorfahrt und auf Straßen mit Richtungspfeilen gelte die Plicht, den Blinker zu setzen.

Gerade in der Stadt könnten Autofahrer durch korrektes Blinken die Unfallgefahr verringern. Ein Drittel der Autofahrer sind laut ADAC aber Blinkmuffel - und müssen mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen.