Blitzerwarner im Navi besser abschalten

München (dpa/tmn) - Beim „Blitz-Marathon“ in Nordrhein-Westfalen am Dienstag (3. Juli) dürfte so mancher Autofahrer in die Radarfalle gerast sein. Andere sind vermutlich mit eingebauten Blitzewarnern - etwa im Navi - unterwegs.

Doch davon lassen Autofahrer besser die Finger.

Ein Blitzerwarner im Navigationsgerät? Das klingt verlockend. Besitzer eines solchen Geräts schalten diese Funktion nach dem Kauf aber besser dauerhaft aus. Dazu rät ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe. „Die Hersteller dürfen zwar einen Blitzerwarner einbauen und bewerben, er darf im Auto aber nicht genutzt werden.“

Die Straßenverkehrsordnung verbietet es, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (§ 23 Abs. 1b StVO). Betriebsbereit bedeutet laut Schäpe, dass der Blitzerwarner im Navi während der Fahrt problemlos eingeschaltet werden kann.

„Wie man die Warnfunktion dauerhaft deaktiviert, steht in der Bedienungsanleitung des Geräts oder lässt sich beim Anbieter oder Hersteller erfragen“, sagt der ADAC-Rechtsexperte. Danach geraten Navi-Besitzer bei einer Polizeikontrolle gar nicht erst in Verdacht, die elektronische Knöllchenbremse zu nutzen.

Wer mit einem betriebsbereiten oder eingeschalteten Blitzerwarner im Auto erwischt wird, muss mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Das gilt auch für alle vergleichbaren Smartphone-Anwendungen, die unterwegs auf Tempomessstellen aufmerksam machen.

Spezialgeräte zum Aufspüren von Starenkästen und Radarpistolen dürfe die Polizei einkassieren und vernichten, erklärt Schäpe. „Bei Smartphones oder Navigationsgeräten mit entsprechender Funktion wäre das allerdings unverhältnismäßig, weil diese vorrangig einen anderen Zweck erfüllen. Da bleibt es in der Regel bei Bußgeld und Punkten.“

Erlaubt ist es, sich bei der Routenplanung zu Hause über Standorte für Tempokontrollen schlauzumachen. „Solche Informationen dürfen Sie auch ausdrucken und mit ins Auto nehmen“, sagt Schäpe. Entscheidend sei immer, dass ein Fahrer nicht gezielt kurz vor dem Erreichen einer Messstelle gewarnt wird oder werden könnte. In vielen Straßenkarten sind daher fest installierte Blitzer eingezeichnet.

Legal sind auch Hinweise auf Geschwindigkeitsmessungen im Radio, da sie unabhängig vom Standort des Hörers gegeben werden. Außerdem dürfen sich Autofahrer gegenseitig per Handzeichen auf Tempokontrollen hinweisen - nur nicht mit der Lichthupe. „Damit darf nur vor Gefahrenstellen gewarnt werden“, erklärt Schäpe. „Der Missbrauch kann 10 Euro Bußgeld kosten.“