Bundesrat: Führerschein ab 17 kommt
Berlin (dpa) - Junge Leute dürfen ab Januar schon mit 17 Jahren Auto fahren. Der Bundesrat beschloss am Freitag (26. November) die bundesweite Einführung des Führerscheins ab 17 Jahren zum 1.1.2011.
Nach bestandener Fahrprüfung dürfen sich Jugendliche dann ans Steuer setzen, wenn ein Erwachsener danebensitzt. Dieses begleitete Autofahren war seit 2004 in den Ländern erfolgreich erprobt worden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erhofft sich durch den Führerschein mit 17 weniger Unfälle und Verkehrsopfer. Begleiter eines Anfängers darf nur sein, wer selber den Führerschein besitzt, mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren einen Führerschein hat und nicht mehr als drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei hat.
„Nach den positiven Erfahrungen ist das uneingeschränkt zu begrüßen“, sagte Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck im Bundesrat zu der Entscheidung. Die Modellversuche hätten gezeigt, dass es durch das begleitete Fahren ab 17 weniger Unfälle bei jungen Fahranfängern gebe.
Der Fahranfänger darf aber nicht alleine fahren, bis er 18 geworden ist. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor. Die zweijährige Probezeit beginnt beim Führerschein mit 17 mit der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.
Wenn ein junger Fahrer unter 18 ohne Begleitung erwischt wird, wird der Führerschein eingezogen, da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt. Vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben.