Winterreifen-Pflicht: Worauf Autofahrer achten müssen
Berlin (dpa). Ab kommender Woche (29. November bis 5. Dezember) gibt es keine Ausreden mehr: Wer bei Schnee und Matsch mit Sommerreifen unterwegs ist, wird zur Kasse gebeten.
Die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) war zu schwammig und ist nun durch den Bundesrat konkretisiert worden. Hier die Bestimmungen, auf die Autofahrer achten müssen:
Reifen: Es gibt bisher keine gesetzlich verankerte Definition, was genau ein Winterreifen ist. Die Pflicht erfüllt, wer als Winterreifen verkaufte Reifen oder Allwettereifen mit dem M+S-Symbol aufzieht. Sie müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern haben. Im Zweifel kann der Händler sagen, ob die Reifen korrekt sind.
Geltung: Die Regelung bedeutet nicht, dass nun bis zum Frühjahr mit Winterreifen gefahren werden muss, sondern sie ist auf konkrete Wetterlagen bezogen. „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ sind Winter- oder Allwetterreifen Pflicht. Wer nicht ständig wechseln will, fährt aber am besten nur mit Winterreifen.
Bußgelder: 40 Euro statt bisher 20 Euro sind vom Fahrer zu zahlen, wenn die Polizei ihn bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt. 80 Euro kostet es, wenn dadurch auch der Verkehr behindert wird. Halter von parkenden Autos mit Sommerreifen werden dagegen nicht belangt.
Fahrzeuge: Alle Kraftfahrzeuge fallen unter die Pflicht, also auch Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen ausgerüstet sind. Lastwagen und Omnibusse mit mehr als acht Sitzen brauchen nur an den Antriebsachsen Winter- oder Allwetterreifen.