Bußgeld für Radfahrer auf der falschen Straßenseite

Berlin/Saarbrücken (dpa) - Fahrradfahrer, die den Radweg auf der falschen Straßenseite nutzen, müssen künftig wieder mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte einen Bericht der „Saarbrücker Zeitung“.

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Eine entsprechende Regelung war laut Bundesrat im April 2013 entfallen und jetzt wieder eingeführt worden.

Konkret geht es um Fälle, in dem Radfahrer den Radweg auf der linken Straßenseite benutzen, obwohl in ihrer Fahrtrichtung - rechts der Fahrbahn - ebenfalls ein sogenannter nicht benutzungspflichtiger Radweg zur Verfügung steht. Dieser Tatbestand war seit anderthalb Jahren nicht mehr geregelt. Jetzt droht wieder ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, das im Fall einer Sachbeschädigung auf 35 Euro ansteigen kann.

Die überarbeitete Verordnung wurde bereits in der vergangenen Woche vom Bundesrat beschlossen und das Verkehrsministerium erhob keine Einwände dagegen. In der Drucksache der Länderkammer heißt es zur Begründung: „Das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ist ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial.“ Nicht benutzungspflichtige Radwege sind meist in Städten eng an der Fahrbahn angelegt und haben kein blaues Schild.