Trend zum Teilen Carsharing: Ein Auto für gewisse Stunden

München (dpa/tmn) - Ob aus Verzicht auf ein Fahrzeug als Statussymbol oder wegen des Umweltbewusstseins: Kein eigenes Auto mehr zu besitzen und Carsharing zu nutzen, ist vor allem in Großstädten weit verbreitet.

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Doch was ist das genau, und für wen lohnt es sich?

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„Carsharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung eines Fahrzeugs“, sagt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC. „Kunden schließen mit dem Anbieter bei der Anmeldung einen Rahmenvertrag“, ergänzt Gunnar Nehrke vom Bundesverband Carsharing. „Danach können sie alle Fahrzeuge des Anbieters rund um die Uhr selbstständig buchen.“ Die Buchung kann über eine Internet-Seite, Handy-App oder Telefonzentrale des Anbieters erfolgen. „Geöffnet wird das Fahrzeug dann mit einer Chipkarte oder mit dem Handy“, so Nehrke.

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„Inzwischen existieren drei Modelle von Carsharing-Angeboten“, sagt Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern. Eines ist die Variante mit festen Stationen: „Man bucht hier ein Auto zum Beispiel für einen Einkauf, einen Besuch, einen Ausflug oder den Transport sperriger Dinge.“ An einer Station holt man es ab. Am Ende wird es wieder zur Station zurückgebracht.

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Beim zweiten Modell wird ohne Stationen gearbeitet. Das sei laut Krause-Böhm flexibler. Etwa, wenn man in der Stadt unterwegs ist und spontan ein Auto braucht. „Im Smartphone findet man das nächstgelegene Auto und fährt damit innerhalb des Stadtgebietes zum gewählten Ziel.“ Dort stellt der Nutzer das Auto einfach wieder ab. Die private Variante ist Möglichkeit Nummer drei. Dabei leiht sich der Nutzer ein Auto von jemand anderem aus. Eine Online-Plattform regele dann die Bezahlung, Versicherung und Schlüsselübergabe.

Ein Nachteil: „Nicht immer und bei allen Carsharing-Modellen ist gewährleistet, zur gewünschten Zeit ein Auto reservieren oder nutzen zu können“, erklärt Krause-Böhm. Aber auch für Pendler ist das Autoteilen möglicherweise nachteilig. „Carsharing ist auch nichts für Menschen, die auf das eigene Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen“, sagt Nehrke. Die Tarifmodelle der Anbieter seien so beschaffen, dass solche täglichen Fahrten mit langen Stehzeiten zwischendurch am Ende mehr Geld kosten als der eigene Pkw.

Carsharing lohne sich vor allem für Menschen, die das Auto nicht täglich oder regelmäßig für längere Strecken benötigen. „Grundsätzlich gilt, dass es sich umso mehr lohnt, je weniger Kilometer man im Jahr mit dem Auto zurücklegen muss,“ sagt Müllenbach-Schlimme. Selbst bei einer jährlichen Fahrleistung zwischen 5000 bis 10 000 Kilometern könne sich Carsharing für den Einzelnen aber rechnen.

„Besonders Großstädter profitieren davon“, so die ADAC-Sprecherin. Denn dort stehe meist ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrssystem zur Verfügung. Und viele Strecken könnten gut mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Carsharing sei zudem für Familien interessant, die aus Kostengründen auf die Anschaffung eines Zweit- oder Drittwagens verzichten müssen. Laut Nehrke lohnt sich der Besitz, auch eines alten Gebrauchten, nur für Personen, die mehr als 300 km pro Monat zurücklegen.

Wer sich bei einem Anbieter registrieren möchte, der müsse aber schon vor dem ersten Losfahren mit Kosten rechnen. „Für die Anmeldung erheben die meisten Anbieter eine einmalige Bearbeitungsgebühr, die meist zwischen 15 und 30 Euro liegt“, sagt Nehrke. Manche Anbieter verlangen außerdem monatliche Grundpreise, die unabhängig von der tatsächlichen Autonutzung anfallen. In der Regel sind das dann zwischen zwei und sieben Euro pro Monat. „Ganz selten kommt es vor, dass Anbieter darüber hinaus eine Kaution verlangen, die nach der Beendigung der Carsharing-Mitgliedschaft wieder ausgezahlt wird.“

Bei einem Unfall oder einer Beschädigung haftet der Kunde laut Müllenbach-Schlimme grundsätzlich nur für die Schäden, die er selbst verursacht hat. „Ist das Verschulden nachgewiesen, kann der Carsharing-Anbieter aber Ersatz verlangen“. Bei Carsharing-Pools sei es jedoch üblich, dass Fahrzeuge an öffentlich zugänglichen Stellen abgestellt werden. Könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Schaden am Auto außerhalb der Mietzeit durch Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel einem Parkunfall, entstanden ist, müsse der Kunde dafür nicht aufkommen, sagt die ADAC-Sprecherin. Hier muss dann der Anbieter nachweisen, dass die Schadenursache beim Kunden lag.