Die Parkplatzsuche kann schon mal Nerven kosten. Und wenn man dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Lücke entdeckt, ist die Versuchung groß, kurzerhand über die Mittellinie zu fahren und das Auto entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung einzuparken. Doch das Linksparken ist verboten, so der TÜV Nord. Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt nämlich eindeutig vor, dass zum Parken ausschließlich der rechte Seiten- oder Parkstreifen benutzt werden darf (Paragraf 12, Absatz 4). Auf der anderen Seite darf man nur in Einbahnstraßen parken, oder wenn rechts zum Beispiel Schienen für die Straßenbahn verlegt sind. Durch das Linksparkverbot auf normalen Straßen will der Gesetzgeber komplizierte und für andere Verkehrsteilnehmer gefährliche Rangiermanöver verhindern.