Den 30. November im Blick: Sparen bei der Kfz-Versicherung

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Ob die Autoversicherung teurer oder günstiger wird, ist in diesem Jahr nicht eindeutig abzusehen. Die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt aber immer. Laut Experten sind mehrere Hundert Euro Sparpotenzial drin.

Autofahrer und Versicherer haben sich den Termin rot im Kalender angestrichen: Am 30. November läuft die reguläre Frist zum Wechsel der Kfz-Versicherung ab. Rechnen und vergleichen kann sich lohnen: Vergleichsportale sehen auf Autofahrer im kommenden Jahr deutliche Kostensteigerungen bei der Versicherung zukommen. „Bis zu 850 Euro sparen“, werben mehrere Portale.

„Es kann durchaus sein, dass es für viele teurer wird“, sagt Timo Voß, Referent beim Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Der Hintergrund sei, dass sich die Anbieter ihre Prämien lange „gegenseitig kaputt“ gemacht hätten. Nun müssten sie die Prämien wieder erhöhen, schätzt der Experte.

Der Preiskampf sei vorbei, heißt es auch beim Marktbeobachter Nafi in Höxter. In den vergangenen zwei Jahren habe es zahlreiche Tariferhöhungen gegeben. In diesem Jahr sei das Bild uneinheitlich: Bei einigen Tarifen würden die Versicherer erhöhen, bei anderen sinken die Prämien - eine eindeutige Tendenz sei nicht ablesbar. Wer derzeit besonders günstig versichert sei, müsse naturgemäß am ehesten mit einer Erhöhung seiner Prämie rechnen.

Genaue Angaben zum Sparpotenzial sind aufgrund der Vielzahl an Tarifmerkmalen in der Kfz-Versicherung nicht pauschal möglich. Es gibt kaum eine Versicherungspolice, bei der Kunden anhand so vieler individueller Tarifmerkmale eingestuft werden. „Aber man kann unter Umständen mehrere Hundert Euro sparen“, sagt Voß. „Sie können je nach Anbieter für denselben Versicherungsumfang 500 oder 1800 Euro im Jahr zahlen.“ Der Vergleich ist wichtig.

Dem Bund der Versicherten zufolge sollte die Deckungssumme bei der Haftplicht mindestens 100 000 Euro betragen. Zudem sollte der Schutz auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten. Bei der Kaskoversicherung rät der BdV zu einer Police, die auch dann einen Schaden reguliert, wenn dem Verbraucher grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Außerdem sollten Schäden durch Wildunfälle oder Zusammenstöße mit Tieren jedweder Art versichert sein. Individuell abwägen sollten Autofahrer, ob ihnen Rabatte bei der Vereinbarung einer Werkstattbindung wirklich nutzen. Ausdrücklich abgeraten wird von einer Insassen-Unfallversicherung, weil berechtigte Ansprüche bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt würden.

Nicht jeder muss den bürokratischen Aufwand des Wechsels auf sich nehmen, um zu sparen. „Wer zufrieden ist, sollte auf seinen Versicherer zugehen und sich nach Spielräumen erkundigen“, rät Voß. Möglicherweise passe ein neuer Tarif besser. Denn neu zugeschnitten werden die Verträge jedes Jahr.

Grundsätzlich müssen Versicherte ihre Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Unternehmen eingereicht haben. Dieses ist in den meisten Fällen mit dem Kalenderjahr identisch - daher ist der 30. November für so viele Versicherte bedeutsam. „Mit einem Fax oder einem Einschreiben mit Rückschein sind sie am ehesten auf der sicheren Seite“, rät Voß. Aber auch derjenige, der den Termin verpasst, kann unter Umständen noch wechseln. Wenn sich zum Beispiel die Prämie erhöht, ohne dass der Versicherungsumfang steigt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Und auch wer sein Auto verkauft oder einen Unfall hatte, kann kündigen.