Dürfen Lkw-Fahrer ausnahmsweise die Lenkzeiten überschreiten?
Essen (dpa/tmn) - Für berufliche Auto- und LKW-Fahrten ist die Gesetzeslage eindeutig: Kraftwagenfahrer müssen Ruhezeiten einlegen, um sich und andere Verkehrsbeteiligte zu schützen. LKW-Fahrer dürfen Lenkzeiten in Ausnahmefällen jedoch überschreiten.
Für Berufskraftfahrer gelten strenge Vorschriften: Spätestens nach viereinhalb Stunden am Steuer müssen sie für 45 Minuten pausieren. Und mehr als neun Stunden Fahrt am Tag sind nicht erlaubt. Wer sich nicht an die Pausen und Lenkzeiten hält, dem drohen Bußgelder und Strafen. Doch was, wenn der Fahrer mit seinem Lkw im Stau feststeckt, in einen Unfall verwickelt ist oder keinen Parkplatz findet?
Tatsächlich sind Abweichungen von den Lenkzeiten zulässig, allerdings nur, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, es sich also nicht um ein regelmäßiges Vorkommnis handelt. Laut dem TÜV Nord zählen dazu Verkehrsunfälle, extreme Wetterbedingungen oder Verkehrsumleitungen, aber auch ein Parkplatzmangel. Die Gründe für eine Überschreitung der Lenkzeit muss der Fahrer auf dem Schaublatt oder Ausdruck seines Fahrtenschreibers auf jeden Fall vermerken.