EU-Pendler müssen auch kleinere Verkehrsstrafen zahlen
Stuttgart (dpa/tmn) - EU-Pendler müssen auch kleinere Verkehrsstrafen bezahlen. Normalerweise werden Bußgelder aus anderen Ländern der Europäischen Union erst ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt.
Dies ist aber nicht so, wenn der Verkehrssünder zum Beispiel in Deutschland wohnt, in Frankreich arbeitet und dort zu schnell fährt. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. In solchen Fällen könnten die örtlichen Behörden sogar das Gehalt pfänden. Andere Vermögenswerte, zum Beispiel ein in dem anderen Land zugelassenes Auto, seien im Zweifelsfall ebenfalls nicht vor der Pfändung sicher.
Auch wer keine Vermögenswerte in anderen Ländern hat, muss den Angaben nach mehr Bußgelder bezahlen als oft angenommen: Die Vollstreckungsgrenze von 70 Euro gelte nämlich inklusive aller Bearbeitungs- und Zustellungsgebühren. So könnten auch kleinere Bußgelder schnell so teuer werden, dass Verkehrssünder sie besser bezahlen sollten.