Fahren an Karneval: Betrunkene riskieren Kaskoschutz
Berlin (dpa/tmn) - Betrunkene Autofahrer riskieren den Kaskoschutz ihrer Fahrzeugversicherung. Im Falle eines Unfalls könne die Versicherung von der Leistung Abstand nehmen, wenn der Fahrer viel Alkohol getrunken habe.
Zudem könne die Haftpflichtversicherung bis zu 5000 Euro Regress fordern, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Wer an Karneval Alkohol trinken will, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen, rät Rüter de Escobar. Denn schon bei geringen Promillewerten würde der Versicherte fahrlässig handeln. Je nach Schwere der Fahrlässigkeit könne die Kaskoversicherung ihre Leistung im Falle eines Unfalls einschränken und im schlimmsten Fall sogar ganz verweigern.
Die Haftpflichtversicherung würde dem Unfallgegner die entstandenen Schäden zwar ersetzen, sagt Rüter de Escobar. Bei grober Fahrlässigkeit könne sie sich aber einen Teil des Geldes von ihrem Kunden zurückholen. Dasselbe gelte bei Drogenkonsum, den die Polizei inzwischen mit Drogenschnelltests vor Ort nachweisen könne.