Fahren bei Rot oder Rasen: Das gibt Punkte

Flensburg (dpa) - Das neue Punktesystem bei Verstößen im Straßenverkehr gilt ab 1. Mai. Es sieht nur noch drei Kategorien mit 1, 2 oder 3 Punkten vor. Der Führerschein ist bei 8 Punkten weg statt bisher bei 18. Einige Beispiele:

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Tempo: Wenn Autofahrer zwischen 21 und 25 Kilometer pro Stunde zu schnell fahren, riskieren sie wie bisher 1 Punkt in Flensburg. Wer noch schneller ist, muss mit 2 Punkten statt bisher 3 bis 4 rechnen. 1 Punkt (bisher 3) gibt es, wenn die Geschwindigkeit nicht den Sicht- und Wetterverhältnissen - zum Beispiel bei Nebel und Glatteis - angepasst ist.

Rote Ampel:Fährt ein Autofahrer trotz roter Ampel weiter, kann ihn das mindestens 1 Punkt (bisher 3) einbringen. Leuchtet die Ampel schon länger als eine Sekunde rot oder es kommt zu einer gefährlichen Situation, bringt das 2 (bisher 4) Punkte. Radfahrer, die eine rote Ampel missachten, können 1 Punkt erhalten.

Handy am Steuer:Das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung kann wie bisher mit 1 Punkt geahndet werden. Das Bußgeld steigt aber von 40 auf 60 Euro.

Überholen: Wer ein Überholverbot missachtet oder beim Überholen andere gefährdet, konnte bisher bis zu 4 Punkte erhalten. Jetzt sind es 1 bis 2 Punkte. Wer mit einem Lastwagen über 7,5 Tonnen überholt, obwohl die Sicht wegen Nebels, Schneefalls oder Regens weniger als 50 Meter beträgt, muss mit 2 statt bisher 4 Punkten rechnen.

Ladung:Ist die Ladung eines Lastwagens nicht sicher verstaut oder ungenügend gesichert, konnte es bei einer Gefährdung bisher 3 Punkte geben; jetzt ist es 1 Punkt.

Die neuen Punkte:

- Verkehrssünder müssen ihren Führerschein ab 8 Punkten abgeben.

- Wer 4 bis 5 Punkte hat, wird ermahnt und bekommt zudem den Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen.

- Wer 6 bis 7 Punkte hat, bekommt zusätzlich eine Verwarnung.

- Für die freiwillige Teilnahme an einem Seminar kann ein Punkt vom „Konto“ abgezogen werden.