Fahrspaß an Land und auf dem Wasser: Lizenzen für Freizeitmobile
Köln/München (dpa/tmn) - Berlin mit dem Motorroller erkunden, auf einem Trike durch den Schwarzwald kurven: Oft reicht der Autoführerschein aus, um sich solche Freizeitträume mit Leihfahrzeugen zu erfüllen.
Auf dem Wasser wird die Sache schwieriger.
Warum nicht mal am Wochenende vom Auto auf ein Freizeitgefährt aus dem Verleih umsteigen? Von der Sitzbank eines Motorrollers aus lassen sich Städte aus einer erfrischend anderen Perspektive erleben. Andere versprechen sich vom Ausflug mit einem Trike Entspannung pur. Und beim Jetboot-Fahren ist ein Adrenalin-Kick garantiert. Der kleine Haken: Fast alles, was einen Motor hat, verlangt einen entsprechenden Führerschein. Oft kommen Umsteiger aber schon mit ihrer Pkw-Fahrerlaubnis weiter.
Die benötigten Lizenzen für beliebte Freizeitfahrzeuge im Überblick:
Motorroller: Autofahrer müssen für einen Trip mit einem Motorroller nicht unbedingt einen zusätzlichen Zweiradführerschein in der Tasche haben, erklärt der Fahrlehrerverband Nordrhein-Westfalen. Wer vor dem 1. April 1980 seinen Autoführerschein (früher Klasse 3, heute Klasse B) erhalten hat, darf Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum fahren. Für kleinere Roller mit maximal 50 Kubikzentimeter großem Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h reicht in jedem Fall der Pkw-Führerschein, da dieser automatisch die Lizenz Mopeds enthält (Klasse AM).
Trikes: Die Hände am Lenker und den Fahrtwind um die Nase - auf einem Trike kommen Fahrer dem Gefühl sehr nahe, auf einem Motorrad zu sitzen. Auch wenn man mit den Dreirädern, die meist ein Rad vorne und zwei an der Hinterachse haben, natürlich nicht in Schräglage um die Kurven zirkeln kann. Der Vorteil: Wer einen Autoführerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, darf Trikes im Gegensatz zu Motorrädern fahren. Nach diesem Stichtag benötigen Trike-Piloten einen Zweiradführerschein für die jeweilige Leistungsklasse des Fahrzeugs.
Quads: Diese meist geländetauglichen Fahrzeuge - auch All Terrain Vehicle (ATV) genannt - sind ähnlich wie Motorräder konstruiert, nur dass sie vier statt zwei Räder haben. Und eben weil es sich um vierrädrige Kraftfahrzeuge und nicht um Krads handelt, verlangt der Gesetzgeber dafür den Pkw-Führerschein. Eine Lizenz für Leichtkrafträder oder Motorräder genügt nicht, da diese nur zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigen, heißt es beim ADAC. Eine Ausnahme sind Quads, die als „Leicht-Kfz bis 45 km/h“ zugelassen sind: Dafür reicht der Moped-Führerschein (Klasse AM). Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen übrigens Fahrer drei- oder mehrrädriger Kfz einen Schutzhelm tragen. Das gilt nur dann nicht, „wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind“.
Segways: Eine Stadtbesichtigung zu Fuß kann ermüdend sein. Bequemer geht das mit einem elektrisch angetriebenen Segway, auf dem man steht und mittels Gewichtsverlagerung lenkt, beschleunigt und bremst. In Deutschland brauchen Segway-Fahrer für Touren im öffentlichen Straßenverkehr mindestens eine Mofa-Fahrerlaubnis, die auch des Pkw-Führerscheins ist. Nur wer vor dem 1. April 1965 geboren wurden, braucht keinen Führerschein.
Jetboote: Wer mit einem Jetboot (Wassermotorrad) auf deutschen Gewässern Gas geben will, kommt mit dem Autoführerschein nicht weiter: „Sowohl für Jetboote als auch für Sportboote benötigt der Kapitän für den Binnenbereich den Führerschein Sportboot Binnen und für den Seebereich den Führerschein Sportboot See“, erklärt Stefan Hirtz vom Deutschen Motoryachtverband. Die flinken und wendigen Jetboote sind in der Regel sehr kräftig motorisiert und leisten über 100 PS.
Motorboote: Seit Oktober 2012 dürfen Freizeitkapitäne ab 16 Jahren auf deutschen Gewässern Motorboote mit einer Leistung von bis zu 15 PS ohne einen Bootsführerschein fahren. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Eine Ausnahme bildet hierzulande allerdings der Rhein, denn er zählt als internationales Gewässer und darf folglich nur mit gültiger Lizenz beschippert werden. Mit dem Sportbootführerschein dürfen Motorboote bis 15 Meter Länge und einer maximalen Wasserverdrängung von 15 Kubikmeter bewegt werden. Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 16 Jahren.