Falschparken wird in der Weihnachtszeit strenger kontrolliert

Stuttgart (dpa/tmn) - Parkplatzsuche in geschmückten Städten: Wer sein Auto in der Vorweihnachtszeit zum Geschenkebummel achtlos abstellt, darf nicht auf Gnade der Ordnungshüter hoffen. Denn die kontrollieren derzeit besonders streng.

Falschparker dürfen im Weihnachtsrummel auf wenig Gnade hoffen - die Ordnungshüter sind vor dem Fest besonders streng. Nicht nur „Knöllchen“ würden konsequent verteilt, sondern auch der Abschleppdienst unverzüglich gerufen, warnt der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Halter, deren Auto an den Haken genommen wird, müssen möglicherweise gleich vierfach zahlen. Generell kommen zu Verwarn- oder Bußgeldern neben Verwaltungsgebühren und etwaigen Abschleppkosten unter Umständen Verwahrungsgebühren für das deponierte Fahrzeug hinzu. So könne falsches Abstellen des Autos schnell mehrere Hundert Euro nach sich ziehen.

Den Angaben des ACE zufolge variieren die Abschleppkosten in den Städten. So fielen in Hamburg ab 260 Euro an, worin meist die Verwahrgebühr des Autos für die ersten 24 Stunden enthalten sei. In Koblenz dagegen müssten Autofahrer mit mindestens 78 Euro rechnen - zuzüglich Verwahrgebühr. Für Berlin gibt der ACE mindestens 188 Euro (plus Verwahrgebühr), für München 187 Euro (inklusive 24-Stunden-Verwahrgebühr) und für Köln 155 Euro (zuzüglich Verwahrgebühr) an. Die Verwahrgebühr betrage je nach untersuchter Stadt von 5 bis 65 Euro.

Abgeschleppt werden könne in vielen Fällen unverzüglich, warnt der ACE. Grundsätzlich dürfe das Auto auch dann abtransportiert werden, wenn keine unmittelbare Verkehrsbehinderung vorliege. Zum Beispiel im Falle abgelaufener Parkdauer sei dies erlaubt, aber stets eine Einzelfallentscheidung, sagte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. Unverzüglich abgeschleppt werden dürfe bei unzulässigem Parken auf Gehwegen, vor Feuerwehrzufahrten, auf Anwohner- und Behindertenparkplätzen, an Bushaltestellen oder im Bereich von Fußgängerzonen oder -überwegen.