Freie Fahrt für die nachjustierte Punktereform
Berlin (dpa) - Kurz drohte das Scheitern, nun ist der Weg für den Umbau des Punktekatalogs für rücksichtslose Autofahrer frei. Die Änderungen sollen ab 1. Mai 2014 in Kraft treten.
Die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder ist endgültig beschlossene Sache. Der Bundesrat billigte am Freitag (5. Juli) einstimmig einen im Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag gefundenen Kompromiss. Greifen sollen die neuen Regeln ab 1. Mai 2014. Nicht alle sind restlos überzeugt.
Wie viele Punkte gibt es künftig überhaupt?
Die bisherige Skala von 1 bis 7 Punkten wird nicht so stark vereinfacht wie angedacht. Je nach Schwere des Delikts soll es nicht nur zwei, sondern zumindest drei Kategorien geben: also 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein ist dann bei 8 Punkten statt 18 Punkten weg.
Was passiert mit den jetzigen Punkten?
Eine Amnestie für die existierenden 47 Millionen Punkte gibt es nicht, sie werden prinzipiell umgerechnet. Da künftig im wesentlichen noch Verstöße erfasst werden sollen, die für die Sicherheit auf der Straße relevant sind, dürfte sich aber manches Sünderkonto leeren. Von den neun Millionen Bürgern mit Eintrag in Flensburg könnten wohl einige Hunderttausend ganz aus der Kartei verschwinden. Wegfallen soll etwa der eine Punkt fürs Fahren in Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette - ausgerechnet „der einzige umwelt- und gesundheitsbezogene Strafpunkt“, moniert die Deutsche Umwelthilfe. Dafür kostet dies dann 80 statt 40 Euro. Auch bei anderen Verstößen soll die Kombination aus Punkten und Geldbußen geändert werden.
Kann man Punkte noch loswerden?
Um den „Punkterabatt“ gab es bis zuletzt ein heftiges Tauziehen. Es kann nun nur ein Punkt in fünf Jahren abgebaut werden - zunächst sollten es zwei sein. Die neu konzipierten Schulungen sollen gestrafft werden, damit sie nicht so teuer werden. Laut ADAC dürften statt der bisher üblichen 200 Euro künftig um die 400 Euro fällig werden.
Wie geht es weiter?
Die elektronisch erfassten Punkte sollen pünktlich zum ersten Geltungstag am 1. Mai 2014 umgestellt sein. Bei älteren Einträgen, die noch in Papierakten stehen, beginnt die neue Zeitrechnung erst bei der nächsten Bearbeitung. Wer seinen reformierten Punktestand wissen will, muss sich übrigens selbst erkundigen, eine automatische Mitteilung gibt es nicht.