Fahrzeughalter können es sich bei ihrem Versicherer abholen. Wer mit dem alten Kennzeichen weiterfährt, habe keinen Versicherungsschutz mehr und mache sich strafbar, teilte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin mit. Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich. Das Versicherungskennzeichen gehört an Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einem Spitzentempo von 45 Kilometern pro Stunde. Dazu zählen auch Roller und leichte Quads.