Für stürmische Zeiten gut gerüstet - Tipps für Autofahrer
München/Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Orkantief wie „Xaver“ macht Autofahrern das Leben schwer: Beulen durch herabfallende Äste, Wasserschäden durch Überflutung, Unfallgefahr durch Seitenwind. Was müssen Fahrer jetzt beachten?
München/Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Orkantief wie „Xaver“ macht Autofahrern das Leben schwer: Beulen durch herabfallende Äste, Wasserschäden durch Überflutung, Unfallgefahr durch Seitenwind. Was müssen Fahrer jetzt beachten?
Stürme wie das Orkantief „Xaver“ können Autos schwer zusetzen - bis hin zum Totalschaden. Experten erklären, wie Autofahrer ihren Wagen vor Unwetterschäden bewahren und was die Kfz-Versicherung bezahlt, wenn doch etwas passiert.
Wasserlachen umfahren: Um große Wasserlachen auf der Straße machen Autofahrer besser einen Bogen. Beim Durchfahren riskieren sie einen Motorschaden, warnt Helmut Schmaler vom ADAC Technik Zentrum. Reiche das Wasser über die Unterkante der Stoßstange, drohe ein Wasserschlag. Knapp darüber befinde sich bei vielen Autos die Ansaugöffnung, durch die der Motor in tiefen Pfützen statt Luft Wasser ziehen könnte. „Dann ist ein Motor hinüber.“ Zum Wasserschlag kommt es, weil Wasser sich im Gegensatz zum Kraftstoff-Luft-Gemisch nicht komprimieren lässt. Laufen die Zylinder voll, können durch den Druck unter anderem die Pleuelstangen verbiegen, auf denen die Kolben sitzen.
Versicherungsbedingungen beachten: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung, erklärt der ADAC. Wer jedoch über eine offensichtlich überflutete Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, müsse damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und die Versicherung nicht greift.
Sturmsicher Parken: Die aktuellen Sturmflut-Vorhersagen für die deutschen Küstengebiete sollten Autofahrer ernst nehmen und ihren Wagen nicht direkt hinter Deichen oder auf hochwassergefährdeten Parkplätzen abstellen. Das mag selbstverständlich klingen - es gibt bei solchen Ereignissen aber immer wieder Menschen, die sich nicht daran halten.
Wird ein Auto überflutet, ist es meist nicht mehr zu retten, sagt Wolfgang Sigloch von der Sachverständigenorganisation Dekra. „Die Elektronik ist teilweise im Boden verbaut und nicht darauf ausgelegt, komplett im Wasser zu stehen.“ Selbst wenn das Auto wieder trockengelegt und gestartet werden könne, gebe es keine Garantie, dass alle Bauteile noch einwandfrei funktionieren. „Man kann sich nicht mehr auf die Sicherheit des Fahrzeugs verlassen.“
Schäden dokumentieren: Sturmschäden am Wagen durch herabfallende Äste oder Dachpfannen können ebenfalls über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Allerdings zahlen die Kfz-Versicherer erst ab Windstärke 8. Im Zweifelsfall müsse der Autobesitzer belegen können, dass zum Zeitpunkt der Beschädigung der Wind mindestens so stark geweht hat, erklärt Katharina Lucà vom ADAC. Wird bei der Schadensmeldung ein Nachweis verlangt, rät sie, sich zum Beispiel an den Deutschen Wetterdienst zu wenden.
Vorsichtig fahren: Wer nicht unbedingt auf das Auto angewiesen ist, lässt es bei Sturm besser stehen, empfiehlt der ADAC. Alle anderen sollten möglichst langsam fahren und auf heftige Seitenwinde gefasst sein - vor allem auf Brücken, in Waldschneisen und wenn sie beim Überholen von Lastwagen und Bussen aus deren Windschatten herausfahren. Wird das Auto von einer Windböe erfasst, hilft nur kontrolliertes Gegenlenken, um in der Spur zu bleiben. Eine Skibox oder Fahrräder auf dem Autodach erhöhen die Seitenwindempfindlichkeit eines Fahrzeugs erheblich, gibt der Münchner Club zu bedenken.
Zeit einplanen: Berufspendler sollten mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen, wenn sie sich bei Sturm oder auch bei Schneefall mit dem Wagen auf den Weg zur Arbeit machen, rät der Auto Club Europa (ACE). Wer sich getrieben fühlt und das Fahrtempo nicht an die Witterungsbedingungen anpasst, weil die Zeit drängt, geht ein hohes Unfallrisiko ein.
Wer wegen des Wetters zu spät kommt, kann nicht immer auf Nachsicht hoffen: Das Wegerisiko liegt laut dem ACE grundsätzlich beim Arbeitnehmer, der damit auch die Folgen höherer Gewalt zu tragen hat. Der Arbeitgeber hat daher das Recht, das Gehalt zu kürzen, wenn ein Pendler nicht rechtzeitig zum Dienst erscheint - oder Betroffene müssen die Zeit nacharbeiten.