Gepflegte Autos müssen nicht in freie Werkstatt
Hagen (dpa/tmn) - Scheckheftgepflegte Autos müssen nach einem Unfall zur Reparatur nicht in eine freie Werkstatt. Wurde das Auto 15 Jahre lang stets in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert, darf eine Versicherung Kunden nicht in eine günstige Werkstatt schicken.
Die Versicherung müsse in diesen Fällen die Kosten einer Markenwerkstatt erstatten, erklärt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gleiches gelte für Fahrzeuge, die jünger als drei Jahre seien. Kunden müssten allerdings bei älteren Autos in der Lage sein, die regelmäßige Pflege und Wartung der Markenwerkstatt zu beweisen, sagt Elsner. Dazu müssten etwa Reparaturrechnungen der Vertragswerkstatt und das lückenlos ausgefüllte Serviceheft vorgelegt werden können.
Aber auch wenn das Auto nicht jahrelang in der Markenwerkstatt gewartet wurde, darf die Versicherung nur dann auf einer preiswerten freien Werkstatt bestehen, wenn diese für den Kunden mühelos und ohne Weiteres erreichbar sei, sagt Elsner. „Das heißt, die freie Werkstatt darf nicht viel weiter entfernt sein als die Markenwerkstatt.“ Zudem müsse die Reparatur dem technischen Standard einer Markenwerkstatt entsprechen.