Später Wintereinbruch Glätteunfall mit Sommerreifen: Zahlt die Versicherung?
Berlin (dpa/tmn) - Von Oktober bis Ostern: Wer nach der „O bis O“-Faustregel um Ostern herum auf Sommerreifen wechselt, darf die Witterung danach nicht einfach ignorieren.
Bei Schnee- und Eisglätte müssten Autofahrer weiterhin mit M+S-Reifen fahren, sagt Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Bei Unfällen riskieren sie sonst Kürzungen bei der Vollkaskoversicherung. Außerdem droht ein Bußgeld. Die Haftpflichtversicherung dagegen kommt auch bei einem Glätteunfall mit Sommerreifen für Schäden von Dritten auf.
„O bis O ist nur eine Daumenregel“, sagt Frost. Generell gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht, die sich nicht nach Zeiträumen orientiert. Das heißt: Wird etwa im Mai noch einmal Schnee erwartet, sollten Autofahrer Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen haben. Wer schon auf Sommerreifen gewechselt hat, lässt sein Fahrzeug dann im Zweifel lieber stehen, rät Frost. Auch vor Reisen sollte man die Wettervorhersage für die gesamte Fahrstrecke prüfen, um nicht von winterlichen Straßenverhältnissen überrascht zu werden.
Wintertaugliche Reifen sind laut ADAC an der Kennzeichnung M + S („Matsch und Schnee“) oder dem Symbol einer Schneeflocke in einem stilisierten Berg zu erkennen.