Inlineskater muss sich an Fußgängerregeln im Verkehr halten
Hamm (dpa/tmn) - Für Rollschuhfahrer gelten im Straßenverkehr dieselben Regeln wie für Fußgänger. Halten sie sich nicht daran, tragen sie bei einem Unfall eine Mitschuld.
Verstößt ein Inlineskater gegen die Verkehrsregeln, kann das schwere Folgen haben. Das gilt etwa, wenn ein er mitten auf der Gegenfahrbahn unterwegs ist und dann mit einem entgegenkommenden Auto zusammenprallt, wie sich aus einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm ergibt (Az.: 9 U 1/13).
In dem verhandelten Fall war eine Inlineskaterin auf der Mitte der Gegenfahrbahn in eine nicht einsehbare Linkskurve gefahren. Dabei wurde sie von einem entgegenkommenden Auto erfasst. Sie verletzte sich schwer und forderte später deshalb Schadenersatz in Höhe von 120 000 Euro. Die Richter befanden jedoch, dass sie eine 75-prozentige Mitschuld an dem Unfall trägt.
Für die Inlineskaterin hätten die Vorschriften des Fußgängerverkehrs gegolten. Demnach hätte sie außerhalb der Ortschaft den linken Fahrbahnrand nutzen dürfen, nicht jedoch die Fahrbahnmitte. Vor der schlecht einsehbaren Kurve hätte sie ihre Rollschuhe entweder abschnallen oder rechtzeitig zum rechten Fahrbahnrand wechseln müssen.