Bis spätestens 2033 laufen die Übergangsfristen, teilt der Tüv Nord mit. Das bedeutet: Der früher in Deutschland ausgestellte graue oder rosa Führerschein ist laut Gesetz weiterhin gültig, sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland.
In der Praxis erleben deutsche Autofahrer in den Nachbarländern aber immer wieder Probleme mit ihrem alten Führerschein, etwa bei Mietwagenverleihern oder bei Fahrzeugkontrollen. Um dem vorzubeugen, können Autofahrer sich rechtzeitig vor der Urlaubsreise ins EU-Ausland das neue, europaweit bekannte Dokument im Scheckkartenformat ausstellen lassen.
Oder sie nehmen behelfsweise einen Ausdruck der EU-Entscheidung zur Gültigkeit des alten Führerscheins (Artikel 1 und 2) mit. Verbraucherzentralen oder Automobilclubs stellen den Text auf ihren Internetseiten kostenlos zum Download zur Verfügung.