Karneval: Restalkohol am nächsten Morgen bedenken

Bonn (dpa/tmn) - Um nach einer durchzechten Nacht wieder fahrtauglich zu werden, hilft nur eines: viel Ruhe. Mit starkem Kaffee oder speziellen Tabletten lässt sich der Alkoholabbau nicht beschleunigen, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Pro Stunde sinkt der Alkoholpegel im Blut nur um etwa 0,15 Promille - daran ändern auch vermeintliche Wundermittelchen nichts. Gerade in der Karnevalszeit häufen sich laut dem DVR Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist: Entweder weil sich Narren direkt nach einer Feier angetrunken ans Steuer setzen. Oder sie unterschätzen am nächsten Tag den Restalkoholwert in ihren Adern. Ab einem Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, vier Punkte auf dem Flensburger Konto und ein Monat Fahrverbot. Bei auffälliger Fahrweise reichen 0,3 Promille, um zahlen zu müssen.

Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt, riskiert eine empfindliche Geldstrafe und einen mehrjährigen Gefängnisaufenthalt, erläutert der DVR. Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate einkassiert.

Radfahrer gelten ab 1,6 Promille im Blut als absolut fahruntüchtig. Auch sie können dann ihre Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge verlieren und zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung - dem sogenannten Idiotentest - gezwungen werden. Der DVR empfiehlt deshalb, nach einer Party besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi nach Hause zu fahren.